UK Mehrwertsteuer auf Privatschulen: Wichtige Änderungen und Auswirkungen auf die Bildung

Anfang dieses Jahres kündigte die britische Regierung an, dass sie im Rahmen der Initiative zur Verbesserung der Standards und Bedingungen für Kinder an öffentlichen Schulen die Steuervergünstigungen und Vergünstigungen für Privatschulen abschaffen werde. Zum 30. Oktober, dem Tag, an dem diese Maßnahme in Kraft tritt, hat das Bildungsministerium alle relevanten Einzelheiten über die neu eingeführte Mehrwertsteuer auf Privatschulen veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte und ihre Auswirkungen
Nach dem Inkrafttreten unterliegen alle Schul- und Internatsgebühren für Schulsemester, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, einem Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %. Privatschulen, die schulische Internatsdienste oder Berufsausbildungen anbieten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten über 90.000 GBP lag oder in den nächsten 30 Tagen liegen wird.
Private Kindergärten oder Klassen sind jedoch von der Mehrwertsteuer befreit, da sie nicht unter die Definition der "Privatschule" fallen - zumindest nicht aus Sicht der Mehrwertsteuer.
Die Registrierungsfrist hängt davon ab, wann die Privatschule Zahlungen für Umsätze erhält, die unter die Definition fallen. Das bedeutet, dass sich die Schulen möglicherweise schon vor dem 1. Januar 2025 für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen.
Das Bildungsministerium (Department of Education, DOE) geht nicht davon aus, dass sich diese Maßnahme auf die Gebühren für Privatschulen auswirken wird; es wird nicht mit einer Erhöhung aufgrund der vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von 20 % gerechnet. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird es nach Ansicht des DOE nur minimal sein.
Andererseits wird geschätzt, dass diese Maßnahme jährlich 1,3 bis 1,5 Mrd. GBP an Steuern einbringen wird, mit denen öffentliche Schulen finanziert werden.
Schlussfolgerung
Wie die Privatschulen auf diesen Politikwechsel reagieren und ob sie die Gebühren erhöhen, hängt weitgehend von ihnen selbst ab. Da sie als Unternehmen im Bildungssektor tätig sind, können sie entscheiden, ob sie ihre Kosten aufgrund des Mehrwertsteuersatzes von 20 % erhöhen.
Alle, die von der neuen Mehrwertsteuerpolitik betroffen sind, müssen jedoch abschätzen, ob sie von diesen Änderungen betroffen sind und ob sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen.

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