Mehrwertsteuererstattung für nicht-britische Unternehmen: HMRC-Richtlinien und Antragsverfahren 2025
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Die britische Regierung, insbesondere HM Revenue and Customs (HMRC), hat im Jahr 2020 Leitlinien für die Erstattung der Mehrwertsteuer für Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs herausgegeben und diese mehrfach aktualisiert. Die jüngste Aktualisierung, die am 2. Mai 2025 veröffentlicht wurde, bezieht sich auf Regeln, wie nichtbritische Unternehmen die Erstattung der britischen Mehrwertsteuer beantragen können.
Der Leitfaden enthält alle Informationen darüber, wer eine Mehrwertsteuererstattung beantragen kann, was dabei geltend gemacht werden kann und was nicht, wie hoch der Mindestbetrag für einen Antrag ist und andere relevante Informationen.
Auswirkungen auf nichtbritische Unternehmen
Nicht-britische Unternehmen, die im Vereinigten Königreich nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert oder steuerpflichtig sind, keinen Geschäftssitz oder sonstigen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben und keine Leistungen im Vereinigten Königreich erbringen, können eine Erstattung der im Vereinigten Königreich gezahlten Mehrwertsteuer beantragen.
Wie in den Leitlinien hervorgehoben wird, können Unternehmen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, die britische Mehrwertsteuer auf im Vereinigten Königreich gekaufte Waren und Dienstleistungen sowie auf ins Vereinigte Königreich eingeführte Waren geltend machen. Dagegen sind Waren und Dienstleistungen, die für unternehmensfremde Tätigkeiten genutzt werden, bestimmte Gebrauchtwaren wie Autos und Antiquitäten, für die keine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt wird, die Ausfuhr von Waren und Waren, die im Rahmen des Nordirland-Protokolls geltend gemacht werden können, von der Mehrwertsteuererstattungsregelung ausgenommen.
MwSt.-Erstattungsanträge können elektronisch über den Secure Data Exchange Service (SDES) des HMRC eingereicht werden, indem das Formular VAT65A, eine Statusbescheinigung, Rechnungen und andere relevante Dokumente und Informationen übermittelt werden.
Ausländische Unternehmen können ihren Antrag jedoch auch bis zum 31. Dezember auf dem Postweg einreichen, wenn sie das SDES-System nicht nutzen wollen oder nicht vor dem 30. November registriert sind. Unternehmen, die Postanträge einreichen, sollten mit Ausnahme der Statusbescheinigung Kopien der Dokumente einsenden, da diese nicht mehr zurückgeschickt werden.
Schlussfolgerung
Unternehmen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind, sollten sorgfältig prüfen, ob sie das Recht haben, eine Mehrwertsteuererstattung zu beantragen, und welches Verfahren sie zur Ausübung dieses Rechts einhalten müssen. Die Leitlinien des HMRC sind jedoch eine wertvolle Informationsquelle, die nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen helfen kann, die Regeln und Anforderungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Mehrwertsteuererstattungen besser zu verstehen.
Quelle: HM Revenue & Customs (Vereinigtes Königreich)

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