Von 2020 bis 2022 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Reihe von Leitlinien zu den Meldepflichten für digitale Plattformen. 2022 gehörte das Vereinigte Königreich (UK) zu den 24 Ländern weltweit, die dem automatischen Austausch von Einkommensinformationen aus digitalen Plattformen zustimmten.
In diesem Überblick über die ab dem 1. Januar 2024 geltenden britischen Digital-Umsatzsteuerregelungen zu den Meldepflichten für digitale Plattformen behandeln wir unter anderem, wer diesen Meldepflichten unterliegt, was gemeldet werden muss und ob es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den britischen Regeln und denen der Europäischen Union (EU) gibt.
OECD-Musterregelungen für die Meldung
Die Ausweitung der digitalen Wirtschaft und der starke Anstieg der Nutzung digitaler Plattformen für kommerzielle Zwecke haben die Steuerbehörden weltweit vor neue Herausforderungen gestellt. Einkünfte aus grenzüberschreitenden B2C-Transaktionen über digitale Dienstleistungsplattformen wie Marktplätze bleiben den Steuerbehörden mitunter unbekannt.
Die OECD-Meldepflichten für digitale Plattformen sollen dieses Problem lösen, indem sie die Steuerehrlichkeit und die internationale Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden fördern. Dies trägt zur zusätzlichen Überwachung der Betreiber digitaler Plattformen sowie aller Verkäufer bei, die digitale Plattformen nutzen, um Unterkünfte, Beförderung oder persönliche Dienstleistungen anzubieten.
Nach den OECD-Meldepflichten kann eine Plattform jede Software, Website oder Anwendung sein, die für Nutzer zugänglich ist und Verkäufern ermöglicht, mit Nutzern in Bezug auf die Erbringung relevanter Dienstleistungen (Relevant Services) in Verbindung zu treten; darunter fallen die Vermietung von Immobilien und die entgeltliche Erbringung persönlicher Dienstleistungen.
Sobald eine digitale Plattform einen Vertrag mit Verkäufern schließt und diesen die Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung stellt, wird sie nach diesen Meldepflichten zum meldenden Plattformbetreiber (Reporting Platform Operator).
Meldepflichten für digitale Plattformen im Vereinigten Königreich
Die von der britischen HMRC herausgegebenen Leitlinien sind eine wertvolle Informationsquelle zu den Meldepflichten digitaler Plattformen. Sie erläutern, was digitale Plattformen sind, welche Meldepflichten und -regeln gelten und welche Fristen und Sanktionen bei Verstößen bestehen.
Grundsätzlich sehen die Meldepflichten vor, dass Einrichtungen, die am Betrieb einer digitalen Plattform im Vereinigten Königreich beteiligt sind oder diese verwalten, Daten über die Verkäufer, die die Plattform nutzen, erheben, überprüfen und an die britische Steuerbehörde HMRC melden müssen.
Was sind digitale Plattformen im Vereinigten Königreich?
Das Vereinigte Königreich hat die OECD-Definition digitaler Plattformen und Plattformbetreiber in nationales Recht übernommen. Ermöglicht eine digitale Plattform wie eine Website oder App Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern und gibt sie Aufschluss darüber, welche Vergütung ein Käufer dem Verkäufer für die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen zahlt, gilt diese Plattform nach den Meldepflichten als qualifizierte Plattform.
Diese Regeln betreffen Plattformen wie JustEat, Uber Eats oder eBay und deren Verkäufer. Unternehmen hingegen, die Websites oder Apps ausschließlich zum Verkauf ihrer eigenen Gegenstände oder Dienstleistungen nutzen, unterliegen diesen Meldepflichten nicht.
Neben der Einstufung als digitale Plattform werden jedoch weitere Kriterien herangezogen, um zu bestimmen, ob eine Plattform gegenüber der HMRC meldepflichtig ist.
Meldende Plattformbetreiber im Vereinigten Königreich
Digitale Plattformen, die im Vereinigten Königreich registriert sind, nach britischem Recht verwaltet werden oder deren Geschäftsleitung sich im Vereinigten Königreich befindet, gelten als meldende Plattformbetreiber.
Sobald digitale Plattformen feststellen, dass sie in den Anwendungsbereich der Meldepflichten fallen, müssen sie der HMRC Daten zu relevanten Dienstleistungen sowohl inländischer als auch ausländischer Anbieter aus einem anderen Land, das diese Regeln umgesetzt hat, melden, die über die Plattform Gegenstände verkaufen oder Zahlungen für Gegenstände und Dienstleistungen erhalten. Diese Verkäufer werden als meldepflichtige Verkäufer (Reportable Sellers) bezeichnet.
Doch selbst wenn Verkäufer diese Voraussetzungen erfüllen, können sie von den Meldepflichten ausgenommen sein. So gelten etwa Unternehmen, die ihre Immobilien mehr als 2.000 Mal pro Jahr vermieten, als risikoarme Verkäufer, sodass digitale Plattformen keine Daten über diese Unternehmen melden müssen.
Relevante Dienstleistungen für die Meldung
Die britischen Digital-Umsatzsteuerregelungen haben die OECD-Definition der relevanten Tätigkeiten (Relevant Activities) übernommen, den Begriff der „persönlichen Dienstleistung“ jedoch erweitert und als Dienstleistung erläutert, die „zeit- oder aufgabenbasierte Arbeit umfasst, die von einer oder mehreren Personen auf Verlangen eines Nutzers erbracht wird, es sei denn, eine solche Dienstleistung ist rein untergeordneter Bestandteil der Gesamttransaktion“.
Zu den persönlichen Dienstleistungen zählen daher Taxidienste, Essenslieferungen, Copywriting, freiberufliche Tätigkeiten, Haushaltsdienstleistungen und Catering.
Wohn-, Gewerbe- und Parkflächen gelten als Immobilien, und sowohl kurz- als auch langfristige Vermietungen unterliegen den Meldepflichten.
Weitere relevante Dienstleistungen sind die Vermietung von Beförderungsmitteln – sowohl motorisierte als auch nicht motorisierte Fahrzeuge – sowie der Verkauf von Gegenständen.
An die HMRC gemeldete Daten
Handelt es sich bei den Verkäufern um Privatpersonen, erheben, überprüfen und melden digitale Plattformen deren personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Anschrift und National-Insurance-Nummer an die HMRC, zusammen mit Daten zu ihren Einnahmen aus der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen über die Plattform.
Ebenso werden bei registrierten Unternehmen als Verkäufer deren Unternehmensdaten wie Firmenname, Anschrift und Steueridentifikationsnummer erhoben, überprüft und – zusätzlich zu den Einkommensdaten – gemeldet.
Haben digitale Plattformen Zugang zu Daten wie dem Wohnsitzland des Verkäufers, der Anzahl der an den Verkäufer gezahlten Transaktionen, etwaigen zusätzlichen Gebühren, Provisionen oder Steuern sowie Bankverbindungsdaten oder können sie diese erheben, so sollten sie diese Daten an die HMRC melden.
Die Meldungen werden jährlich bis zum 31. Januar für das Vorjahr übermittelt, sodass Verkäufer und digitale Plattformen Zeit haben, die erforderlichen Informationen zu erfassen und zu verarbeiten.
Zur Übermittlung der Meldungen muss sich die digitale Plattform über das Online-Portal der HMRC registrieren.
Sanktionen bei Verstößen
Je nach Art des Verstoßes sind drei Sanktionen vorgesehen. Versäumen es digitale Plattformen, die HMRC darüber zu informieren, dass sie meldende oder ausgenommene Plattformbetreiber sind, kann ein Bußgeld von bis zu GBP 1.000 verhängt werden. Die Nichteinhaltung der Meldefrist kann eine Sanktion von bis zu GBP 5.000 nach sich ziehen. Darüber hinaus kann die HMRC nach Ablauf der Meldefrist und bei weiterhin nicht eingereichter Meldung zusätzliche Sanktionen von bis zu GBP 600 pro Tag erheben.
Schließlich können bei nicht ordnungsgemäßer Sorgfaltsprüfung durch digitale Plattformen Sanktionen von bis zu GBP 100 je fehlerhaftem Datensatz verhängt werden.
Um die britischen Meldepflichten zu erfüllen, sind digitale Plattformen auf die Mitwirkung der Verkäufer bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten angewiesen. Verweigern Verkäufer die benötigten Informationen, können digitale Plattformen deren Zugang zur Plattform einschränken oder sie sogar an der Registrierung auf ihrer Plattform hindern.
Meldepflichten für digitale Plattformen in der EU
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, mit der Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates, auch bekannt als DAC 7, EU-weit ähnliche Regeln umzusetzen. Zwischen den Regeln der EU und denen des Vereinigten Königreichs bestehen jedoch einige Unterschiede.
So haben die EU-Regeln beispielsweise eine weiter gefasste Definition des meldepflichtigen Plattformbetreibers: Selbst wenn der Plattformbetreiber nicht in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässig ist, kann er dennoch zur Abgabe einer Meldung verpflichtet sein, wenn er Tätigkeiten für Verkäufer in diesem Mitgliedstaat ermöglicht.
Die EU-Meldepflichten für digitale Plattformen betreffen Nicht-EU-Plattformen, wenn die die Plattform nutzenden Verkäufer in einem der EU-Mitgliedstaaten ansässig sind oder wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat Immobilien für relevante Tätigkeiten vermieten.
Im Gegensatz dazu haben die britischen Digital-Umsatzsteuerregelungen eine etwas engere Definition. Die britischen Meldepflichten gelten nur für Betreiber digitaler Plattformen, die im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind oder dort gegründet oder verwaltet werden.
Aufgrund dieser Regeln müssen weniger digitale Plattformen Meldungen an die HMRC übermitteln als an die Steuerbehörden der EU.
Fazit
Die OECD-Meldepflichten für Plattformen, die digitale Dienstleistungen erbringen, sind ein Mittel zur besseren Steuerkontrolle und können den Verwaltungsaufwand für Verkäufer auf digitalen Plattformen verringern.
Dennoch sollten digitale Plattformen und Verkäufer, die in mehreren Ländern mit umgesetzten OECD-Regeln tätig sind, beachten, dass sich einzelne Meldepflichten, Definitionen oder Anwendungsbereiche geringfügig unterscheiden können, wie die unterschiedlichen Definitionen des Plattformbetreibers in der EU und im Vereinigten Königreich zeigen.
Auch wenn digitale Plattformen die Hauptverantwortung tragen, sollten Verkäufer die Meldepflichten und -vorschriften einhalten und mit den digitalen Plattformen zusammenarbeiten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Quelle: OECD - Model Rules for Reporting by Platform Operators, HMRC - Reporting rules for digital platforms, HMRC - IEIM901510 - Personal Service, HMRC - IEIM901520 - Immovable Property Rental, HMRC - IEIM901500 - Relevant Activities, UK The Platform Operators (Due Diligence and Reporting Requirements) Regulations 2023, VATabout - EU - DAC 7 Compliance and Digital Platforms

