Mehrwertsteuerreform in Polen 2027: Ausweitung des OSS und Aktuelles zu ViDA
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Das polnische Finanzministerium hat Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgeschlagen, um die nationale Gesetzgebung an die EU-Richtlinie 2025/516 anzupassen, einen zentralen Rechtsakt des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA). Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Initiative zur Modernisierung der Mehrwertsteuerabwicklung in einer zunehmend digitalen und grenzüberschreitenden Wirtschaft.
Vorgeschlagene Änderungen und Zeitplan für die Umsetzung
Das vorrangige Ziel besteht darin, Lücken und praktische Probleme zu beheben, die nach den EU-Reformen zur Mehrwertsteuer im E-Commerce von 2021 aufgetreten sind. Im Rahmen seiner umfassenderen Digitalisierungsagenda strebt Polen an, das System klarer und effizienter zu gestalten, insbesondere für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend verkaufen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung und Verfeinerung des One-Stop-Shop-Systems (OSS), das es Unternehmen ermöglicht, die Mehrwertsteuer in mehreren EU-Ländern über eine einzige Registrierung zu melden und zu entrichten.
Die vorgeschlagenen Änderungen präzisieren zudem die Berechnung der Schwelle von 42.000 PLN für innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Dies entspricht der EU-weit einheitlichen Nettoschwelle von 10.000 EUR pro Jahr für alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe von Waren und digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU. Diese Klarstellungen werden Unternehmen dabei helfen, besser zu verstehen, wann sie in anderen Mitgliedstaaten Mehrwertsteuer erheben müssen.
Die polnische Mehrwertsteuerreform folgt einem stufenweisen Zeitplan gemäß der EU-Richtlinie 2025/516, wobei die meisten Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine zweite Reihe von Bestimmungen wird bis Mitte 2029 verabschiedet und ab dem 1. Juli 2029 angewendet. Es wird erwartet, dass die polnische Regierung die Änderungen im Jahr 2026 genehmigt und die parlamentarische Verabschiedung vor Ablauf der EU-Frist zum Jahresende abschließt.
Während der Übergangsphase wird das derzeitige System der Abrufbestände auslaufen und durch den Rahmen für die Übertragung eigener Waren (TOOG) ersetzt. Im Rahmen des TOOG-Systems können Unternehmen, die ihre eigenen Waren zwischen EU-Ländern bewegen, ab dem 1. Juli 2028 diese Übertragungen über ein erweitertes OSS-System (TOOG-OSS) melden, was die Einhaltung der Vorschriften erheblich vereinfacht.
Fazit
Diese Reform zielt darauf ab, die Unsicherheit zu beseitigen, mit der Unternehmen seit der Einführung der früheren Mehrwertsteuerregeln für den elektronischen Handel konfrontiert waren. In Polen tätige Unternehmen und Privatpersonen sollten die endgültige Verabschiedung dieser Änderungen verfolgen, um sicherzustellen, dass zwischen dem Entwurf und der endgültigen Fassung keine wesentlichen Änderungen auftreten.
Quelle: Kanzlei des Ministerpräsidenten
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