UN-Rahmenkonvention soll globale Steuerkooperation umgestalten

Die Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen hat das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen (Übereinkommen) veröffentlicht, ein globales Abkommen, das die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen stärken und harmonisieren soll. Das Übereinkommen ist Teil des zwischenstaatlichen Prozesses, der von 2025 bis 2027 läuft und darauf abzielt, einen rechtsverbindlichen Rahmen zu schaffen, der Fairness, Transparenz und Inklusivität in der globalen Besteuerung fördert.
Der Geltungsbereich der UN-Steuerkonvention
Die Vorlage für den Entwurf des Rahmenübereinkommens der Ko-Leiter vom 24. Oktober 2025 enthält fertiggestellte Artikelentwürfe zu den wichtigsten Aspekten der steuerlichen Zusammenarbeit. Zu den zentralen Grundsätzen gehört, dass alle Länder, in denen geschäftliche Aktivitäten stattfinden, einschließlich der Länder, in denen Werte geschaffen werden, Märkte angesiedelt sind und Einnahmen erzielt werden, das Recht haben sollten, die entsprechenden Einkünfte zu besteuern.
Darüber hinaus schlagen die Vereinten Nationen vor, internationale Maßnahmen zu koordinieren, um eine wirksame Besteuerung von vermögenden Privatpersonen zu gewährleisten, indem der Informationsaustausch ausgeweitet, Daten über Steuervermeidungssysteme ausgetauscht und Offenlegungspflichten für Berater und Vermittler durchgesetzt werden.
Das Übereinkommen zielt insbesondere darauf ab, eine umfassende gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten einzurichten, die den Austausch steuerrelevanter Informationen über alle Arten von Steuern und Gerichtsbarkeiten hinweg ermöglicht. Darüber hinaus zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ab, indem gemeinsame Instrumente, eine transparente Berichterstattung und gemeinsame Anstrengungen zur Ermittlung und Verhinderung dieser Aktivitäten gefordert werden.
Das 22 Artikel umfassende Übereinkommen soll auf der dritten Sitzung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses vom 10. bis 19. November 2025 erörtert werden, weitere Sitzungen sind für 2026 und 2027 geplant. Nach dem angekündigten Zeitplan soll die endgültige Fassung des Übereinkommens zusammen mit zwei frühen Protokollen im September 2027 der UN-Generalversammlung vorgelegt werden.
Schlussfolgerung
Das vorgeschlagene Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen ist ein entscheidender Schritt zur Umgestaltung der globalen Steuerarchitektur in eine gerechtere, transparentere und wirklich integrative Architektur. Das endgültige Ergebnis dieser Arbeit wird jedoch erst in zwei Jahren bekannt sein, wenn die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschlossen sind. Nichtsdestotrotz signalisiert die Initiative einen Wandel in der globalen Steuerpolitik, da sich die UNO der OECD bei der Entwicklung der internationalen Steuerpolitik anschließt.
Quelle: Vereinte Nationen - Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, UN-Entwurf für ein Rahmenübereinkommen - Vorlage
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