Japan - Regeln für vermeintliche Anbieter auf digitalen Plattformen

Um Unternehmen ein besseres Verständnis der neuen Steuervorschriften für digitale Plattformen zu ermöglichen, hat die japanische Steuerbehörde (JNAT) hilfreiche Informationen für ausländische Unternehmen veröffentlicht, die digitale Plattformen nutzen, um japanischen Verbrauchern digitale B2C-Dienstleistungen anzubieten.
Auswirkungen auf digitale Plattformen und ausländische Unternehmen
Nach den neuen Besteuerungsregeln gelten digitale Plattformen wie App-Stores oder Online-Marktplätze ab dem nächsten Jahr als Lieferanten, wenn ein ausländisches Unternehmen sie für die Erbringung digitaler B2C-Dienstleistungen nutzt und für die über die betreffende Plattform erbrachten Dienstleistungen Gebühren erhält. Nach den Regeln für "deemed suppliers" sind digitale Plattformen ab dem 1. April 2025 für die Anmeldung und Zahlung der Verbrauchssteuer verantwortlich.
Allerdings gilt diese Regelung nicht, wenn ein ausländisches Unternehmen digitale B2C-Dienstleistungen über eine digitale Plattform erbringt, dafür aber keine Gebühren erhält.
Diese Regeln werden sich auf B2B-Transaktionen auswirken, da die Verantwortung für die Anmeldung und Abführung der Verbrauchssteuer weiterhin bei den Unternehmen liegt, die die Dienstleistung erbringen.
Die Liste der digitalen Plattformen, die den neuen Steuervorschriften unterliegen, wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres veröffentlicht. Wenn eine digitale Plattform jedoch nicht auf der Liste steht und die über die Plattform eingenommenen Gebühren zu einem bestimmten Zeitpunkt 5 Mrd. JPY übersteigen, muss diese Plattform dem JNAT mitteilen, dass sie nach den Vorschriften für "deemed suppliers" steuerpflichtig wurde.
Darüber hinaus müssen digitale Plattformen, die in den Anwendungsbereich der neuen Steuervorschriften fallen, ausländische Unternehmen darüber informieren, dass sie den Deemed-Supplier-Regeln unterliegen, und das Datum des Inkrafttretens mitteilen.
Schlussfolgerung
Diese neuen Regeln können ausländische Unternehmen entlasten, da sie nicht mehr für die Erhebung und Zahlung der Verbrauchssteuer verantwortlich sind. Im Gegensatz dazu werden digitale Plattformen mit neuen Herausforderungen und Verwaltungsaufwand konfrontiert.
Dennoch sollten sich sowohl digitale Plattformen als auch ausländische Unternehmen mit den neuen Regeln und Vorschriften vertraut machen und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen.
Quelle: Nationale Steuerbehörde - Überblick über die Plattformbesteuerung,Nationale Steuerbehörde - Plattformbesteuerung der Verbrauchssteuer

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