Damit Unternehmen die neuen Besteuerungsregeln für digitale Plattformen besser verstehen, hat die japanische National Tax Agency (JNAT) hilfreiche Informationen für ausländische Unternehmen veröffentlicht, die digitale Plattformen nutzen, um digitale B2C-Dienstleistungen an japanische Verbraucher zu erbringen.

Auswirkungen auf digitale Plattformen und ausländische Unternehmen

Nach den neuen Besteuerungsregeln gelten digitale Plattformen wie App-Stores oder Online-Marktplätze künftig als Lieferer, wenn ein ausländisches Unternehmen sie nutzt, um digitale B2C-Dienstleistungen zu erbringen, und für die über die betreffende Plattform erbrachte Leistung Gebührenzahlungen erhält – und zwar ab dem kommenden Jahr. Nach den Regelungen zum fingierten Lieferer (deemed supplier) sind digitale Plattformen ab dem 1. April 2025 für die Einreichung und Zahlung der Verbrauchsteuer verantwortlich.

Die Regelung zum fingierten Lieferer gilt jedoch nicht, wenn ein ausländisches Unternehmen digitale B2C-Dienstleistungen über eine digitale Plattform erbringt, dafür aber keine Gebühr erhält.

Diese Regelungen wirken sich auf B2B-Transaktionen aus, da die Verantwortung für Einreichung und Zahlung der Verbrauchsteuer bei den Unternehmen verbleibt, die die Leistung erbringen.

Die Liste der digitalen Plattformen, die den neuen Besteuerungsregeln unterliegen, soll voraussichtlich bis Ende dieses Jahres veröffentlicht werden. Steht eine digitale Plattform jedoch nicht auf der Liste und übersteigen die über die Plattform vereinnahmten Gebühren zu einem bestimmten Zeitpunkt insgesamt 5 Milliarden JPY, muss diese Plattform die JNAT darüber informieren, dass sie nach den Regelungen zum fingierten Lieferer steuerpflichtig geworden ist.

Als zusätzliche Pflicht müssen digitale Plattformen, die in den Anwendungsbereich der neuen Besteuerungsregeln fallen, ausländische Unternehmen darüber informieren, dass sie den Regelungen zum fingierten Lieferer unterliegen, und ihnen das Datum des Inkrafttretens mitteilen.

Fazit

Diese neuen Regelungen können ausländische Unternehmen entlasten, da sie nicht mehr für die Erhebung und Zahlung der Verbrauchsteuer verantwortlich sind. Digitale Plattformen stehen dagegen vor neuen Herausforderungen und einem höheren Verwaltungsaufwand.

Dennoch sollten sich sowohl digitale Plattformen als auch ausländische Unternehmen mit den neuen Vorschriften vertraut machen und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen.

Quelle: National Tax Agency – Überblick über die Plattformbesteuerung,National Tax Agency – Plattformbesteuerung der Verbrauchsteuer