Der Arbeitsplan der UN zur Mehrwertsteuer zielt auf die digitale Wirtschaft und Betrugsbekämpfung ab

Nach der Verabschiedung der bedarfsorientierten Agenda für den Zeitraum 2025–2029 auf der 31. Tagung im Oktober 2025 prüfte und genehmigte der UN-Expertenausschuss für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen (UN-Steuerausschuss) auf seiner 32. Tagung im März 2026 die detaillierten Arbeitspläne seiner Unterausschüsse, darunter auch die des Unterausschusses für indirekte Steuern.
Geplante Arbeitsbereiche des Unterausschusses für indirekte Steuern
Auf der 31. Sitzung richtete der UN-Steuerausschuss neben anderen Unterausschüssen den Unterausschuss für indirekte Steuern ein. Der Schwerpunkt des Unterausschusses für indirekte Steuern liegt auf der Mehrwertsteuer und der GST, mit dem Auftrag, Leitlinienentwürfe zu politischen und administrativen Fragen bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Systeme zu erarbeiten, wobei auf den Arbeiten aus den Jahren 2021–2025 aufgebaut und die spezifischen Prioritäten und Herausforderungen der Entwicklungsländer berücksichtigt werden sollen.
Nachdem seine Mitglieder im Januar und Februar dieses Jahres zwei Sitzungen abgehalten hatten, um Schwerpunktbereiche für den vorgeschlagenen Arbeitsplan zu ermitteln, hat der Unterausschuss für indirekte Steuern einen Arbeitsplanentwurf zur Prüfung und Genehmigung durch den UN-Steuerausschuss ausgearbeitet.
Der Unterausschuss für indirekte Steuern schlug fünf Schwerpunktbereiche und Arbeitsstränge vor. Der erste betrifft die Mehrwertsteuer in der digitalisierten Wirtschaft mit plattformbasierter Erhebung und grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen, gefolgt von der Mehrwertsteuerbetrugsbekämpfung, die das Rückerstattungsmanagement und die Einhaltung der Vorschriften durch KMU umfasst. Der dritte und vierte Bereich betreffen die Prävention und Beilegung grenzüberschreitender Mehrwertsteuerstreitigkeiten sowie die mehrwertsteuerliche Behandlung von Finanzdienstleistungen mit Schwerpunkt auf FinTech- und Krypto-Asset-Transaktionen.
Der fünfte Arbeitsbereich zur Regressivität der Mehrwertsteuer und zu Ausgleichs- oder Umverteilungsmechanismen wurde ebenfalls festgelegt. Für diesen Arbeitsbereich bat der Unterausschuss für indirekte Steuern den Ausschuss jedoch um Orientierung, ob später fortgefahren werden soll, bis der Umfang präzisiert ist und federführende Verfasser zur Verfügung stehen.
Der Bericht der Ko-Koordinatoren des Unterausschusses für indirekte Steuern enthält einen vorläufigen Zeitplan für den Fortschritt der Arbeitsstränge, die für den Zeitraum von März 2026 bis Oktober 2028 geplant sind. Die Arbeitsstränge 1 bis 4 werden voraussichtlich ihre ersten Arbeitsentwürfe auf der nächsten Sitzung des UN-Steuerausschusses im Oktober 2026 vorlegen, wobei ein erster Entwurf ihrer Ergebnisse bis März 2027 zusammengestellt werden soll.
Fazit
Der Arbeitsplan des Unterausschusses für indirekte Steuern spiegelt eine gezielte und bewusste Reaktion auf die Bereiche wider, in denen Entwicklungsländer fiskalisch am anfälligsten sind, nämlich derzeit der digitale Handel, Betrugsrisiken, grenzüberschreitende Lücken und FinTech. Da erste Entwürfe bis Anfang 2027 erwartet werden, ist der Zeitplan zwar ehrgeizig, aber dennoch realistisch.
Quelle: Vereinte Nationen
Mehr Nachrichten von Welt
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.
-e9lcpxl5nq.webp)



