KI-Agenten und Mehrwertsteuer: Wer zahlt die Steuer in einem Unternehmen ohne Mitarbeiter?

Zusammenfassung
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Die Auswirkungen der KI auf die Geschäftsabläufe sind offensichtlich. Während sich viele Steuerexperten auf die Rolle der KI bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften konzentrieren, könnte das Konzept der „Zero-Person-Unternehmen“ – also Unternehmen, die vollständig von KI geführt werden – in Zukunft tiefgreifende Auswirkungen auf die Vorschriften zu Mehrwertsteuer, GST und Umsatzsteuer haben. Auch wenn sich diese Idee noch in einem frühen Stadium befindet, ist es angesichts des Aufstiegs von KI-Agenten leicht vorstellbar, dass diese völlig unabhängige, proaktive Software alle operativen und geschäftsführenden Entscheidungen trifft. Dies wirft jedoch eine entscheidende Frage auf: Wie wirkt sich das auf die bestehenden Mehrwertsteuersysteme aus?
Das Konzept der „Zero-Person-Unternehmen“
Im November 2025 veröffentlichten KPMG Niederlande und die Universität Amsterdam (UvA) die Ergebnisse eines Experiments, in dem untersucht wurde, ob ein Unternehmen vollständig ohne menschliche Beteiligung funktionieren könnte, indem es sich auf KI stützt. Die Forscher entwickelten KI-Agenten, die als autonome digitale Mitarbeiter fungieren und in der Lage sind, Aufgaben ohne menschliches Zutun zu planen, zu entscheiden und auszuführen. Das Hauptziel war es, eine vollständig selbstständig operierende Organisation zu schaffen, in der KI alles von den operativen Abläufen bis zum Management übernimmt.
Das Projekt „Zero-Person-Company“ war als wissenschaftliches Experiment konzipiert, um sowohl die Fähigkeiten als auch die Grenzen autonomer KI-Systeme zu ermitteln, insbesondere in komplexen organisatorischen Umgebungen. Im Rahmen des Experiments beobachteten die Forscher, wie sich KI-Agenten in einer kontrollierten, unternehmensähnlichen Umgebung verhalten. Anhand der Leistung gewannen die Forscher zudem Erkenntnisse darüber, wie ähnliche Systeme branchenübergreifend eingesetzt werden könnten, beispielsweise in der Buchhaltung, der öffentlichen Verwaltung und im Bereich der Support-Dienstleistungen.
Das Experiment sollte untersuchen, welche Art von Geschäft eine vollständig KI-gesteuerte Organisation aufbauen könnte und welche strategischen Entscheidungen der KI-Agent als CEO treffen würde. Das Ergebnis? Die KI-Agenten beschlossen, einen Webshop zu starten, der sich auf personalisierte, KI-generierte Kunst konzentriert. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass ein kleines Team aus fünf KI-Agenten Geschäftspläne erstellen und ohne Unterbrechung arbeiten kann, wobei sich Vorteile wie die gleichzeitige Durchführung mehrerer Besprechungen und die Verarbeitung großer Detailmengen jenseits menschlicher kognitiver Grenzen zeigten.
Zwar wurden im Verlauf des Experiments auch Grenzen sichtbar, doch deutet das Experiment selbst darauf hin, dass KI-gesteuerte Organisationen Arbeitsmärkte, rechtliche Verantwortung und institutionelles Vertrauen erheblich umgestalten könnten. Und die Steuerkonformität dürfte davon nicht ausgenommen sein.

Zentrale Mehrwertsteuerkonzepte auf dem Prüfstand
Wenn ein Team aus KI-Agenten einen Online-Shop erstellt, den Lagerbestand verwaltet und alle Mehrwertsteuerpflichten erfüllt, wirft dies Fragen auf, wer als Steuerpflichtiger gilt, wo der Sitz liegt und ob eine feste Niederlassung vorliegt.
Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke
Derzeit lässt kein Land die Existenz eines Unternehmens zu, ohne dass eine reale, lebende Person damit verbunden ist. Diese Person kann ein Gründer, CEO oder Geschäftsführer sein. Der Mensch, der das Unternehmen vertritt, trägt die rechtliche Verantwortung dafür. Selbst wenn Software im täglichen Geschäftsbetrieb eingesetzt wird, steht hinter dem Unternehmen eine Person, die diese Software nutzt. Bei KI-Agenten bricht dieser Rahmen zusammen, da es keine Person und keine feste Adresse gibt, an der die rechtliche Verantwortung verankert werden kann.
Sitz
Die Bestimmung des Sitzes für Mehrwertsteuerzwecke bei einem Unternehmen ohne Mitarbeiter stellt eine erhebliche Herausforderung dar. In unserem Szenario führt der KI-Agent alle operativen Aufgaben aus, und das Unternehmen hat keine Mitarbeiter. Darüber hinaus arbeiten KI-Agenten in der Regel über eine verteilte Cloud-Infrastruktur ohne konkreten geografischen Standort.
Anders ausgedrückt: KI-gesteuerte Unternehmen können gleichzeitig in mehreren Rechtsräumen tätig sein, ohne dass eine klare physische oder menschliche Präsenz vorliegt. Obwohl der Sitz eines Unternehmens angeben kann, wo ein Unternehmen ansässig ist, ist der Sitz allein nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht immer ein entscheidender Faktor. Genauer gesagt: Ohne tatsächliche Leitungsfunktion reicht der Sitz nicht aus, um zu bestimmen, wo das Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke ansässig ist.
Regeln für feste Niederlassungen
In der EU muss ein Unternehmen aus einem EU-Land, beispielsweise Deutschland, das eine feste Niederlassung in einem anderen EU-Land wie Italien oder Frankreich errichten möchte, über ein ausreichendes Maß an Dauerhaftigkeit sowie eine geeignete Struktur in Bezug auf personelle und technische Ressourcen verfügen, die es dem Unternehmen ermöglicht, Dienstleistungen zu empfangen oder zu erbringen.
Wie bei den oben genannten Konzepten sind personelle Ressourcen für die Begründung einer Betriebsstätte unerlässlich. Darüber hinaus hat der EuGH wiederholt entschieden, dass eine technische Infrastruktur allein, ohne personelle Ressourcen, keine Betriebsstätte begründen kann. In der Praxis kann ein Unternehmen zwar über eine Infrastruktur in einem anderen EU-Land verfügen, doch ohne dortige personelle Ressourcen liegt keine Betriebsstätte vor. Folglich kann ein KI-gesteuertes Unternehmen, das eine in mehreren Ländern angesiedelte Cloud-Infrastruktur nutzt, in keinem dieser Länder eine Betriebsstätte haben.
Auswirkungen auf andere Mehrwertsteuerpflichten
Abgesehen von diesen zentralen Mehrwertsteuerkonzepten wirft das Experiment mit dem „Zero-Person-Unternehmen“ Fragen hinsichtlich anderer Mehrwertsteuerpflichten auf, darunter Rechnungsstellung, Meldung und Zahlung. All diese Pflichten sind direkt an einen Steuerpflichtigen gebunden, sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen. Wenn keine Person oder kein Unternehmen direkt an der Transaktion beteiligt ist und es keine Grundlage für die Bestimmung des Sitzes oder das Vorliegen einer Betriebsstätte gibt, stellt sich die Frage, wer, wo und wann mehrwertsteuerpflichtig ist.
Sollten KI-Agenten einen rechtlichen oder steuerlichen Status haben?
Auch wenn all dies auf einem wissenschaftlichen Experiment basiert, das ursprünglich nicht auf das Steuerwesen ausgerichtet war und noch eher theoretischer als realistischer Natur ist, macht die Tatsache, dass ein KI-Agent eine Geschäftsidee vollständig selbst entwickeln, einen Geschäftsplan erstellen und diesen eigenständig umsetzen kann, die Angelegenheit etwas komplexer. Darüber hinaus erschwert das Modell des „Zero-Person-Unternehmens“ die Analyse und stellt die bestehenden Mehrwertsteuerregeln infrage.
Dies führt uns zu der wesentlichen Frage: Sollte ein KI-Agent einen rechtlichen oder steuerlichen Status haben? Eine Antwort könnte im Konzept der elektronischen Persönlichkeiten (E-Persönlichkeiten) liegen, das aus einem Initiativentwurf des Europäischen Parlaments im Rahmen seiner Arbeit an zivilrechtlichen Vorschriften für Robotik und KI hervorgegangen ist.
Im Jahr 2017 schlug der Rechtsausschuss des Parlaments vor, einen Rechtsstatus für E-Persönlichkeiten einzuführen – einen Rechtsstatus für KI-Agenten, der dem von Unternehmen entspricht. Wie das Parlament feststellte, würde dies spezifische gesetzliche Rechte und Pflichten für KI-Agenten schaffen, ohne jedoch Robotern und Software Menschenrechte zu verleihen.
Auch wenn die Idee damals auf starken Widerstand stieß und auf EU-Ebene an Schwung verlor, könnte sich in Zukunft ein neues Hybridmodell herausbilden. Ein Modell, in dem fortschrittliche KI-Systeme als eine Art Rechtskonstrukt ähnlich wie Unternehmen behandelt werden könnten, bei dem die Verantwortung auf Entwickler, Betreiber und Nutzer verteilt ist, anstatt der KI selbst zugewiesen zu werden. Die Einführung eines solchen Modells hätte erhebliche Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerregelungen, nicht nur in der EU, sondern weltweit.
Quelle: KPMG, Europäische Kommission – Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?, Europäische Kommission – Steuerpflichtige nach den EU-Mehrwertsteuervorschriften, Cornell University – KI-Agenten nach EU-Recht, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, VATabout – EU-Mehrwertsteuer: Feste Niederlassung, VATabout – EuGH-Urteil Berlin Chemie, Universität Maastricht, Europäisches Parlament
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