E-Invoicing-Mandate in ganz Afrika: Wichtige Änderungen und digitale Steuertrends

Die elektronische Rechnungsstellung wird in ganz Afrika immer mehr zum neuen Standard für die Einhaltung von Steuervorschriften. Da die Regierungen versuchen, Steuerbetrug zu bekämpfen, die Steuererhebung zu verbessern und ihre Steuersysteme zu modernisieren, ist die Umstellung von papierbasierten Rechnungen auf eine digitale Berichterstattung in Echtzeit nicht länger ein zukünftiger Trend, sondern bereits Realität.
Kenia, Nigeria, Tansania, Senegal, Ägypten und Uganda stehen an der Spitze dieser Bewegung und setzen jeweils eigene Strategien um, um ihre Volkswirtschaften ins digitale Zeitalter zu führen. Im Folgenden wird ein vergleichender Blick auf die jüngsten E-Invoicing-Mandate geworfen und erläutert, was sie für die in der Region tätigen Unternehmen bedeuten.
1. Kenia: Die obligatorische eTIMS-Einführung
Kenia ist ein Vorreiter in der digitalen Steuerlandschaft Afrikas und hat die elektronische Rechnungsstellung kontinuierlich ausgebaut. Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) ist von ihrem ursprünglichen Tax Invoice Management System (TIMS) auf ein robusteres und flexibleres Electronic Tax Invoice Management System (eTIMS) umgestiegen.
System-Übersicht: Das eTIMS-System ist eine softwarebasierte Lösung, die es Unternehmen ermöglicht, Steuerrechnungen in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit zu erstellen, zu validieren und an die KRA zu übermitteln. Es ist für alle Unternehmen in Kenia verpflichtend, sowohl für mehrwertsteuerpflichtige als auch für nicht mehrwertsteuerpflichtige Steuerzahler.
Wichtige Anforderungen und Fristen:
- Universelle Einführung: Die Richtlinie der KRA, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, schreibt vor, dass alle Unternehmen eTIMS-konforme Rechnungen ausstellen müssen, um alle Geschäftsausgaben, die sie steuerlich geltend machen wollen, zu belegen.
- Onboarding-Erweiterung: Für nicht bei der Mehrwertsteuer registrierte Steuerzahler wurde die Einführungsfrist für die eTIMS-Plattform bis zum 31. März 2024 verlängert.
- eTIMS-Lösungen: Die KRA bietet verschiedene eTIMS-Lösungen an, darunter eTIMS Lite (Web, USSD und Mobile App für minimale Transaktionen), eTIMS Client für komplexere Anforderungen und Virtual/Online Sales Control Units (VSCU/OSCU) für die System-zu-System-Integration.
- Sektorspezifische Mandate: Die KRA hat auch sektorspezifische Richtlinien herausgegeben, wie z. B. die Anforderung an alle Tankstellen, eTIMS an den Zapfsäulen einzuführen. Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen sind ebenfalls von den Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung befreit.
Auswirkungen und Sanktionen: Die Nichteinhaltung der eTIMS-Verordnungen kann zu schweren Strafen führen, darunter Geld- und mögliche Haftstrafen. Außerdem riskieren Unternehmen, die keine eTIMS-konformen Rechnungen ausstellen, dass ihre Kunden keine Vorsteuer oder Steuerabzüge geltend machen können, was sich nachteilig auf Geschäftsbeziehungen und Lieferketten auswirken kann.
2. Nigeria: Die Merchant-Buyer-Lösung für große Steuerzahler
Der nigerianische Federal Inland Revenue Service (FIRS) hat seine elektronische Rechnungsstellung, die sogenannte Merchant-Buyer Solution (MBS), eingeführt. Ab dem 1. August 2025 gilt dieses Mandat für alle "großen Steuerzahler", d.h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 5 Milliarden Pfund.
Überblick über das System: Die MBS-Plattform arbeitet mit einem Vorabklärungsmodell, bei dem die Rechnungen vom FIRS-System validiert werden, bevor sie an den Käufer übermittelt werden. Dies gewährleistet die Authentizität der Transaktionen und verschafft der Steuerbehörde einen Echtzeit-Einblick in die Geschäftsaktivitäten. Das System nutzt die Konventionen des Pan-European Public Procurement Online (PEPPOL)-Netzwerks und verlangt, dass die Rechnungen in einem strukturierten UBL/XML-Format vorliegen.
Wichtigste Anforderungen:
- Obligatorische Registrierung: Große Steuerzahler müssen sich registrieren und auf der FIRS-Plattform anmelden.
- System-Integration: Unternehmen müssen ihre bestehenden Rechnungsstellungssysteme in die MBS-Plattform integrieren, um die Rechnungserstellung, -validierung und -übermittlung in Echtzeit zu erleichtern. Dieses Mandat erstreckt sich auch auf nicht in Nigeria ansässige Personen, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Nigeria liefern.
Auswirkungen: Dieser schrittweise Ansatz ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Steuereinhaltung in Nigeria. Die Konzentration auf große Steuerzahler ermöglicht es dem FIRS, das System zu testen und Unterstützung zu leisten, mit dem wahrscheinlichen Ziel, das Mandat in Zukunft auf eine größere Anzahl von Unternehmen auszuweiten. Die Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften können Geldstrafen in Höhe von 200.000 ₦ plus 100 % der fälligen Steuer umfassen.
3 Tansania: Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf alle Steuerzahler
Tansania, das bereits ein E-Invoicing-System für einige Steuerzahler eingerichtet hat, geht bei der digitalen Transformation noch einen Schritt weiter. Der Haushaltsvorschlag 2025/26 sieht vor, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung auf alle Steuerzahler auszuweiten, unabhängig von ihrer Größe.
Überblick über das System: Die tansanische Steuerbehörde (TRA) arbeitet daran, alle Systeme zur Rechnungsstellung für Steuerzahler in ihr modernisiertes Electronic Fiscal Device Management System (EFDMS) zu integrieren. Dies wird die automatische Überprüfung von Transaktionen und die Ausstellung von elektronischen Rechnungen mit einem Prüfcode ermöglichen. Das System verwendet ein Vorab-Freigabemodell, bei dem die Steuerzahler die Erlaubnis zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung beantragen müssen, die dann vom EFDMS überprüft und genehmigt wird, bevor sie an den Kunden gesendet wird.
Zentrale Anforderungen:
- Universelle Integration: Alle Unternehmen müssen ihre Rechnungsstellungssysteme an die EFDMS-Plattform anschließen, unabhängig davon, ob sie elektronische Steuergeräte (EFD), POS-Geräte (Point-of-Sale) oder ERP-Systeme verwenden.
- Pre-Clearance-Modell: Es ist ein Vorabgenehmigungsmodell in Kraft. Steuerzahler müssen die Genehmigung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung beantragen, die dann vom EFDMS überprüft und genehmigt wird, bevor sie an den Kunden gesendet wird.
Auswirkungen: Dieser Schritt wird den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die möglicherweise nicht über moderne Buchhaltungssysteme verfügen, erheblich erhöhen. Es wird jedoch erwartet, dass dadurch einheitlichere Bedingungen für die Einhaltung der Steuervorschriften geschaffen werden und die Möglichkeiten der TRA, Transaktionen zu überwachen, erheblich verbessert werden.
4 Senegal: Eine schrittweise Einführung am Horizont
Der Senegal bereitet die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung als Teil seines Finanzgesetzes für 2025 vor. Diese Initiative wird das bisherige freiwillige System ersetzen und soll die Steuerhinterziehung bekämpfen und die Effizienz der Mehrwertsteuererhebung verbessern.
Überblick über das System: Während das spezifische Format und der offizielle Zeitplan für die Einführung noch nicht vollständig festgelegt wurden, sieht die Gesetzgebung die Verwendung eines speziellen öffentlichen Portals oder einer genehmigten digitalen Plattform für die Verarbeitung von Transaktionen vor.
Wichtigste Anforderungen:
- Strukturiertes Format: Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format eingereicht werden.
- Zentralisierte Plattform: Alle Rechnungen müssen über eine zentralisierte Plattform laufen, die von der Generaldirektion für Steuern und Domänen (DGID) bestimmt wird.
- Schrittweise Einführung: Es wird erwartet, dass die Einführung schrittweise erfolgt, obwohl die spezifischen Steuerzahlergruppen und die Fristen noch nicht bekannt gegeben wurden.
Auswirkungen: Die Gesetzgebung sieht Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften vor, mit Geldstrafen von bis zu 25 % des Mehrwertsteuerbetrags einer Rechnung, mit einer Obergrenze von 5 Millionen XOF (etwa 7.700 EUR) pro Rechnung. Dies signalisiert ein ernsthaftes Engagement für die Durchsetzung der neuen Vorschriften und stellt eine deutliche Abkehr vom früheren freiwilligen System dar.
5. ägypten: Ein vollständig umgesetztes Vorabklärungsmodell
Ägypten ist ein reifer Akteur auf dem Gebiet der elektronischen Rechnungsstellung in Afrika und hat ein obligatorisches System eingeführt, das nun vollständig umgesetzt ist. Die ägyptische Steuerbehörde (Egyptian Tax Authority, ETA) hat die digitale Transformation des Steuerwesens stark vorangetrieben.
Überblick über das System: Das ägyptische System arbeitet mit einem Vorabklärungsmodell für B2B- und B2C-Transaktionen. Das System ist als E-Invoicing-System für B2B und als E-Receipt-System für B2C bekannt. Zu den jüngsten Aktualisierungen gehört die Ausweitung der Verpflichtung zur elektronischen Quittung für B2C-Transaktionen auf weitere Gruppen von Steuerpflichtigen mit einer neuen Frist bis zum 15. September 2025.
Zentrale Anforderungen:
- Universelle Einhaltung: Alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen und elektronische Quittungen für B2C-Transaktionen auszustellen.
- Digitale Signatur: Alle elektronischen Rechnungen müssen digital signiert werden, um ihre Authentizität und Integrität zu gewährleisten.
- Einreichung in Echtzeit: Steuerzahler müssen Rechnungen in Echtzeit zur Validierung an das ETA-Portal übermitteln, bevor das Dokument als rechtsgültig gilt.
Auswirkungen: Durch die Einführung eines Vorabgenehmigungsmodells hat Ägypten ein streng kontrolliertes Steuerumfeld geschaffen, das der ETA einen beispiellosen Einblick in alle Geschäftstransaktionen ermöglicht und so die Möglichkeit der Steuerhinterziehung erheblich verringert.
6. Uganda: Das EFRIS-System für bessere Einhaltung der Vorschriften
Auch Uganda hat seine digitalen Steuerreformen offensiv vorangetrieben und wird ab 2021 die elektronische Steuererfassung und Rechnungsstellung (EFRIS) einführen.
Überblick über das System: EFRIS ist eine zentralisierte Plattform, die alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen oder Quittungen auszustellen und diese in Echtzeit an die ugandische Steuerbehörde (URA) zu übermitteln. Zu den jüngsten Entwicklungen gehören die Einführung einer neuen mobilen Anwendung zur Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften und die Ausweitung des Mandats auf 12 weitere Wirtschaftszweige mit Wirkung vom 1. Juli 2025.
Wichtigste Anforderungen:
- Obligatorisch für MwSt.-registrierte Unternehmen: Alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen müssen EFRIS für die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen verwenden. Kürzlich wurde bekannt gegeben, dass das Mandat für bestimmte Branchen obligatorisch ist.
- Validierung: Bei der Einreichung validiert EFRIS die Rechnung und vergibt eine eindeutige Fiscal Document Number (FDN) und einen QR-Code, die für die Gültigkeit des Dokuments unerlässlich sind.
Auswirkungen: EFRIS zielt darauf ab, die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern, indem es Probleme wie die Unterdrückung von Verkäufen, die Nichtausstellung von Quittungen und falsche Erstattungsanträge eindämmt. Die URA hat deutlich gemacht, dass die Nichtverwendung eines EFRIS-konformen Systems zu schweren Strafen führen kann.
Schlussfolgerung
Die E-Invoicing-Mandate in ganz Afrika sind ein klares Bekenntnis zum Einsatz von Technologie, um Steuerlücken zu schließen und ein transparenteres, effizienteres steuerliches Umfeld zu schaffen. Auch wenn sich die spezifischen Modelle von Nigeria, das sich auf große Steuerzahler konzentriert, bis hin zu Kenia und Tansania, die eine allgemeine Einführung anstreben, unterscheiden, bleibt das Ziel dasselbe: ein vollständig digitalisiertes Echtzeit-Steuer-Ökosystem. Für Unternehmen, die in diesen Märkten tätig sind, sind eine proaktive Vorbereitung und ein klares Verständnis dieser neuen Vorschriften entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Quellen:KRA,Deloitte,PwC, VATupdate, WTS Global, Pagero, SoftPower News, EDICOM Global

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