Indiana DOR: Videospiel-Abonnements und virtuelle Währung nicht steuerpflichtig

Das Indiana Department of Revenue (DOR) hat eine wichtige Entscheidung zu den Regeln für die Umsatz- und Nutzungsbesteuerung in der Spieleindustrie getroffen. Die Entscheidung, die auf Antrag des Herausgebers eines Videospiels außerhalb des Bundesstaates erging, enthält wichtige Erläuterungen und Argumente dazu, warum und wann Abonnements für Videospiele, der Verkauf von Gegenständen im Spiel und die Bereitstellung von virtueller Währung nicht steuerpflichtig sind.
Sachverhalt und Entscheidung der DORs
Der außerhalb des Bundesstaates ansässige Spieleverlag, der die Entscheidung in dieser Angelegenheit beantragt hat, verkauft digitale Videospiele direkt an Verbraucher über ein verbundenes Unternehmen und Drittanbieter. Genauer gesagt, verkauft der Verlag die Videospiele nicht direkt. Dennoch bietet er den Spielern verschiedene Optionen zur Verbesserung des Spielerlebnisses an, z. B. ein monatliches Abonnement für den Zugang zu Mehrspieleroptionen, spielinterne Gegenstände wie Waffen, Spielverbesserungen oder Erweiterungspakete sowie virtuelle Währung, mit der die Spieler Abonnements bezahlen oder spielinterne Gegenstände kaufen können.
In seiner Entscheidung betonte das DOR, dass Software-as-a-Service (SaaS) und elektronisch zugängliche Software ohne Eigentumsübertragung nicht der Umsatzsteuer unterliegen, im Gegensatz zu bereits geschriebener Computersoftware, die als materielle Ware behandelt wird und somit der Umsatz- und Gebrauchssteuer unterliegt.
Darüber hinaus stellte das DOR fest, dass digitale Produkte wie Filme, Shows, E-Books oder Songs zwar der Umsatzsteuer unterliegen, die Angebote der Verlage jedoch nicht die Voraussetzungen erfüllen, um als digitale Produkte zu gelten. Genauer gesagt, kam die DOR zu dem Schluss, dass keines der Angebote die Kriterien erfüllt, um als materielle Waren oder spezifizierte steuerpflichtige digitale Produkte zu gelten. Sie sind daher nicht steuerpflichtig.
Schlussfolgerung
Obwohl das Urteil anderen Steuerpflichtigen, die in der Glücksspielbranche tätig sind, als Richtschnur dient, ist zu beachten, dass es nur für einen Spielehersteller außerhalb des Bundesstaates verbindlich ist. Es wird daher empfohlen, dass andere Steuerpflichtige, die mit demselben oder einem ähnlichen Szenario konfrontiert sind, sich an das DOR wenden, um auf diese Weise mögliche Probleme oder Strafen bei Nichteinhaltung zu vermeiden.
Quelle: PwC

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