New York erklärt Cybersicherheitsdienstleistungen für umsatzsteuerpflichtig

Das Department of Taxation and Finance (DTF) hat auf Antrag eines Cybersecurity-Unternehmens, das verschiedene Dienstleistungen zur Erkennung von und Reaktion auf Cyberangriffe auf mittelgroße Finanzinstitute, Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere öffentliche und private Institutionen und Einrichtungen anbietet, eine Beratungsoption veröffentlicht.
Das Unternehmen bat um eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Erbringung von Netzwerksicherheitsüberwachungsdiensten und professionellen Beratungsdiensten der Umsatzsteuer des Bundesstaates New York und der Gemeinde unterliegt.
Sachverhalt und Entscheidung des DTF
Bei den Überwachungsdiensten für die Netzsicherheit handelt es sich um abonnementpflichtige Dienste, die den Kunden dabei helfen, Cyberangriffe auf vernetzte Anlagen zu erkennen und zu verhindern und sie zu warnen, wenn solche Angriffe auftreten. Der Dienst umfasst auch Beratungsdienste im Zusammenhang mit dem Angriff, und das Unternehmen arbeitet mit den Kunden zusammen, um Probleme zu lösen und etwaige Mängel zu beheben.
Der Empfänger der Netzsicherheitsüberwachungsdienste muss keine Software herunterladen oder installieren. Diese Dienste werden durch die Installation einer Kontrollbox erbracht, die ungewöhnliche Aktivitäten auf den Servern des Kunden erkennt.
Zu den professionellen Beratungsdiensten gehören maßgeschneiderte Dienstleistungen, wie die Erstellung, Überwachung und Umsetzung formeller Cybersicherheitsrichtlinien und -verfahren für Kunden sowie die Beratung und Entwicklung maßgeschneiderter Cybersicherheitsprogramme.
In seiner Entscheidung stellt das DFT fest, dass nach dem New Yorker Umsatzsteuergesetz Schutzdienstleistungen jeglicher Art der Umsatzsteuer unterliegen. Dazu gehören auch Dienstleistungen, die den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung von Informationstechnologie (IT) eines Kunden in New York verhindern und auf einen solchen unbefugten Zugriff überwachen.
Auf der Grundlage dieser Angaben und der von dem Unternehmen vorgelegten und auf der Website des Unternehmens gefundenen Daten kam das DTF zu dem Schluss, dass die Überwachungsdienste für die Netzwerksicherheit und die professionellen Beratungsdienste in den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer fallen.
Schlussfolgerung
Mit der Verbesserung der Technologie und der zunehmenden Abhängigkeit der Unternehmen von ihr steigt auch das Risiko von Cyberangriffen, was die Unternehmen angreifbar macht. Daher spielt die Rolle von Cybersicherheitsunternehmen im modernen Geschäftsumfeld eine immer größere Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des DFT, steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Dienstleistungen zu klären und zu definieren, für jedes Cybersicherheitsunternehmen in New York von entscheidender Bedeutung.
Quelle: Abteilung für Steuern und Finanzen

Ausgewählte Einblicke

Liability for VAT in Copyright Transactions: Key Takeaways from the UCMR-ADA Case
🕝 April 22, 2025-wfmqhtc7i6.webp)
CJEU Case C-68/23: Digital vouchers and VAT - Clarifying the line between Single- and Multi-Purpose Vouchers
🕝 April 21, 2025
Der Verkauf eines Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer: Mehrwertsteuerrechtliche Grenzen in der niederländischen Rechtsprechung
🕝 April 15, 2025
Umsatzsteuerliche Erwägungen für digitale Vermögenswerte: Kryptowährung, NFT, In-Game-Käufe
🕝 April 10, 2025Mehr Nachrichten von Vereinigte Staaten
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.