Louisiana erweitert die Umsatzsteuerregeln für Airbnb und andere

Der Gouverneur des Bundesstaates Louisiana hat ein Gesetz über die Erhebung und Abführung der Umsatz- und Gebrauchssteuer unterzeichnet, mit dem die Definition des Marktplatzvermittlers auf Unterkunftsvermittler ausgeweitet wird. Neben der Ausweitung der Definition wird in dem Gesetzentwurf auch definiert, was Unterkunftsvermittler sind, und erläutert, welche Unterkunftsanbieter von der Definition ausgenommen sind.
Neue Anforderungen für Unterkunftsvermittler
Nach dem Gesetzentwurf sind Unterkunftsvermittler Personen, die die Vermietung einer Unterkunft an einen vorübergehenden Gast über einen Marktplatz, der dieser Person gehört, von ihr betrieben oder anderweitig kontrolliert wird, erleichtern. Der Unterkunftsvermittler ist nicht Eigentümer, Betreiber oder Verwalter von Unterkünften wie z. B. Schlafzimmern, Ferienhäusern, Hütten, Zimmern, Suiten, Eigentumswohnungen, Stadthäusern, Mietshäusern oder ähnlichen Unterkünften.
Wie bereits erwähnt, werden Vermittler von Unterkünften für Zwecke der Verkaufs- und Nutzungssteuer als Vermittler von Märkten betrachtet. Daher müssen Vermittler von Unterkünften wie Airbnb ab dem 1. Juli 2025 die Umsatzsteuer auf von ihnen vermittelte Verkäufe erheben und abführen, sobald sie den auf 100.000 USD festgesetzten Schwellenwert für die Umsatzsteuer überschreiten oder wenn sie eine physische Präsenz in dem Bundesstaat haben.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausnahme von dieser Verpflichtung für eine gemeinsam genutzte Hotelmarke vor. Insbesondere wird klargestellt, dass eine gemeinsam genutzte Hotelmarke eine Marke ist, unter der Hotels auf der Grundlage eines formellen Franchise- oder Managementvertrags betrieben werden. Das bedeutet, dass Hotelmarken, die ihren Namen und ihre Standards an einzelne Hoteleigentümer oder -manager lizenzieren, nicht für die Erhebung und Abführung von Steuern als Marktplatzvermittler verantwortlich gemacht werden.
Zusätzlich zur Erhebung und Abführung der Verkaufs- und Nutzungssteuer in Louisiana müssen Beherbergungsvermittler ab dem 1. Januar 2026 die Hotel- und Motelbelegungssteuern abführen, die für die von Hotels und Motels zur Verfügung gestellten Schlafräume, Ferienhäuser oder Hütten anfallen. Sie müssen nach denselben Regeln, Verwaltungsverfahren und Rechtsansprüchen an die Kommission abgeführt werden, die auch für Verkaufs- und Nutzungssteuern gelten.
Schlussfolgerung
Nachdem Louisiana Anfang 2025 die Liste der umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen um die Vermietung und Bereitstellung von Unterkünften durch Vermittler von Unterkünften erweitert hat, wurden die geltenden Vorschriften erneut aktualisiert, wobei die Plattformen für die Vermietung von Unterkünften in den Anwendungsbereich der Vorschriften für Marktplatzvermittler fallen. In Anbetracht des nahenden 1. Juli sollten Unterkunftsvermittler prüfen, ob sie zur Registrierung, Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sind.
Quelle: © PwC, Mehrwertsteuerüber

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