Texas-Urteil: Hosting von Cryptocurrency-Maschinen nicht steuerpflichtig

Der texanische Rechnungshof (Comptroller of Public Accounts) hat ein Private Letter Ruling (Ruling) zu einem Fall herausgegeben, bei dem es um ein Unternehmen geht, das seinen Kunden eine Pauschalgebühr auf der Grundlage des Stromverbrauchs für das Hosten von Kryptowährungs-Mining-Hardware in seiner texanischen Einrichtung berechnet.
Das Ruling war notwendig, weil das Unternehmen um eine Antwort auf die Frage bat, ob es der texanischen Verkaufs- und Nutzungssteuer unterliegt.
Der Sachverhalt und das Urteil
Das Unternehmen bietet in seiner Einrichtung in Texas Hosting-Dienste für Kryptowährungs-Mining-Maschinen an. Der Kunde ist Eigentümer der Maschine, nicht das Unternehmen. Die Kunden haben die vollständige Kontrolle über die Maschinen aus der Ferne, und das Unternehmen hat keinen Zugriff auf Daten oder interne Vorgänge innerhalb der Maschine.
Das Unternehmen erhebt Gebühren für Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Strom und Temperaturkontrolle, die Installation der Maschinen des Kunden in der Anlage, die Bereitstellung des Internetzugangs für die Maschinen, die Unterstützung bei der Verteilung der geschürften digitalen Währung an Pools Dritter, die Wartung und Reparatur der Maschinen des Kunden und die Bereitstellung der physischen Sicherheit für die Anlage.
Bei Bedarf und gegen eine zusätzliche Gebühr bietet das Unternehmen auch technische Dienstleistungen für komplexere Diagnosen, Reparaturen und den Austausch von Geräten an.
Nach Prüfung des Antrags auf ein Private Letter Ruling, der Zustimmung zu einer Hosting-Vereinbarung und auf der Grundlage von Informationen, die während einer Video-Telekonferenz mit dem Unternehmen gesammelt wurden, entschied der texanische Rechnungshof, dass das Maschinen-Hosting nicht steuerpflichtig ist. Im Gegensatz dazu werden Reparaturdienstleistungen für Kunden als steuerpflichtige Reparaturen von materiellen Gütern betrachtet.
Schlussfolgerung
Das Urteil unterscheidet zwischen Maschinen-Hosting-Dienstleistungen und Website-Hosting-Dienstleistungen und stuft diese als nicht steuerpflichtig ein. Der texanische Rechnungshof stellte jedoch fest, dass die Maschinenreparaturdienste des Unternehmens nach den texanischen Gesetzen zur Umsatz- und Nutzungssteuer steuerpflichtige Reparaturen sind.
Das Urteil ist für alle Unternehmen wichtig, die mit diesen Dienstleistungen zu tun haben, insbesondere angesichts der zunehmenden Zahl von Hosting-Einrichtungen und Kryptowährungsnutzern.
Quelle: Texas Comptroller of Public Accounts - Private Letter Ruling

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