Maine weitet Umsatzsteuer auf Streaming und digitale Dienste aus

Der US-Bundesstaat Maine hat seinen umfassenden Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre bis zum 30. Juni 2025, 2026 und 2027 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf, der ein breites Spektrum von Haushaltsfragen abdeckt, enthält auch Änderungen bei der Umsatz- und Nutzungssteuer und der Dienstleistungssteuer, wobei digitale audiovisuelle und digitale Audiodienste in die Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen im Rahmen der Umsatzsteuer aufgenommen werden.
Auswirkungen auf Anbieter digitaler Dienstleistungen
In Teil G des Haushaltsgesetzes hat Maine die Steuerbemessungsgrundlage verbreitert. Außerdem wurden die neu aufgenommenen digitalen audiovisuellen und digitalen Audiodienstleistungen mit den zuvor besteuerten digitalen Dienstleistungen und Produkten zusammengelegt.
Wie im Gesetzentwurf dargelegt, unterliegt die elektronische Übertragung digitaler audiovisueller und digitaler Audiowerke an einen Endnutzer mit dem vom Verkäufer eingeräumten Recht zur nicht ständigen Nutzung, auch wenn sie von einer fortlaufenden Zahlung des Käufers oder einem Abonnement abhängig gemacht wird, nun der Steuer. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify oder Hulu einer Verkaufs- und Nutzungssteuer von 5,5 %.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf auch die Dienstleistungssteuer aufgehoben, die bisher für steuerpflichtige Dienstleistungen wie Kabel- und Satellitenfernsehen sowie Radio galt. Infolgedessen werden diese Dienstleistungen mit demselben Steuersatz von 5,5 % auf die allgemeine Umsatzbesteuerungsgrundlage angerechnet.
Nach der Entscheidung, die Steuerbemessungsgrundlage zu verbreitern, umfasst die Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen nun neben digitalen Audio- und audiovisuellen Dienstleistungen auch die Vermietung von Unterkünften, die Übertragung und Verteilung von Strom, Hilfsdienste, Fabrikationsdienstleistungen, den Verkauf von Prepaid-Telefondiensten und einige andere Dienstleistungen.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung, die Steuerbemessungsgrundlage zu erweitern und digitale und Streaming-Dienste in die Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen aufzunehmen, ist ein Mittel, um mehr Einnahmen zu erzielen und dem Staatshaushalt mehr Einnahmen zu sichern. Steuerpflichtige, die in diesem Sektor tätig sind und bisher nicht der Umsatz- und Gebrauchssteuer unterlagen, müssen jedoch sorgfältig prüfen, wann sie mit der Erhebung und Abführung der Steuern beginnen müssen, und sicherstellen, dass sie den richtigen Steuersatz anwenden.
Quelle: Gesetzentwurf L.D. 210

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