Änderungen bei der Umsatzsteuer 2025 in Aspen, Colorado: Staatliche vs. lokale Berichterstattung

Die Stadt Aspen im US-Bundesstaat Colorado hat ihre Entscheidung bekannt gegeben und veröffentlicht, zum 1. Januar 2025 von der Selbstverwaltung zur staatlichen Erhebung der lokalen Umsatzsteuer überzugehen. Die Entscheidung, von der Selbstverwaltung zur staatlichen Verwaltung der Umsatzsteuer zu wechseln, stellt für die Steuerpflichtigen eine besondere Neuerung dar. Die Stadt Aspen erklärte jedoch, dass sie die Gebrauchssteuer weiterhin selbst verwalten wird.
Umsatzsteuerliche Auswirkungen für Steuerpflichtige
Erstens bezieht sich die Entscheidung, die Verwaltung auf den Staat zu verlagern, nur auf die Umsatzsteuer in Höhe von 2,4 %, die ab dem 1. Januar 2025 zusammen mit der Umsatzsteuer des Bezirks und des Bundesstaates direkt an das Colorado Department of Revenue abgeführt wird. Alle anderen lokalen Steuern, einschließlich der Nutzungssteuer, die auf Dienstleistungen und Waren erhoben werden, verbleiben jedoch in der Zuständigkeit der Stadt Aspen und werden über das Online-Portal der Stadt - MuniRevs - gemeldet und bezahlt.
Die Umsatzsteuer auf Verkäufe, die im Jahr 2024 getätigt werden, muss über MuniRevs an die Stadt Aspen gemeldet und abgeführt werden. Die Stadt Aspen erklärte, dass sie die Steuerformulare für 2024 noch einige Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln aufbewahren wird, um denjenigen zu helfen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
An den Abgabefristen ändert sich nichts, d.h. die Umsatzsteuer muss monatlich bis zum 20. des Folgemonats gemeldet werden. Der erste Abgabetermin ist also der 20. Februar 2025.
Die Stadt Aspen hat mehrere Beispiele dafür angeführt, wie diese Vorschriften je nach Art des Unternehmens, d. h. der von den Steuerpflichtigen gelieferten Waren und Dienstleistungen, anzuwenden sind.
Wenn Steuerpflichtige beispielsweise Beherbergungsleistungen erbringen, müssen sie zwei Umsatzsteuerberichte einreichen. Die erste enthält die Umsatzsteuer des Bundesstaates, des Bezirks und der Stadt, die über das Steuerportal des Finanzministeriums gemeldet und abgeführt wird. Darüber hinaus ist eine zweite Meldung und Überweisung über das MuniRevs-Portal der Stadt erforderlich, die auch die örtlichen Beherbergungssteuern, wie die Verbrauchssteuer für Kurzzeitvermietung, enthält.
Schlussfolgerung
Alle Steuerpflichtigen, die von diesen Änderungen in der Umsatzsteuerverwaltung betroffen sind, müssen schnell handeln und ihre Buchhaltung und andere Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Außerdem sollten die Steuerpflichtigen darauf achten, welche Steuern an das staatliche Finanzamt und welche an die Finanz- und Einkaufsabteilung der Stadt gemeldet und abgeführt werden.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen darauf achten, dass sie verpflichtet sind, bestimmte kommunale Steuern zu melden und abzuführen, sobald die Pflicht zur Meldung und Abführung der Umsatzsteuer direkt an den Staat in Kraft tritt.
Quelle: Stadt Aspen

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