Obwohl es in Alaska auf einzelstaatlicher Ebene keine Sales-Tax-Pflichten gibt, können die Kommunen diese Steuer erheben. Da es in Alaska mehr als 100 lokale Jurisdiktionen gibt, wurde durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung die Alaska Remote Seller Sales Tax Commission (ARSSTC) gegründet, um den Regelungsrahmen zu schaffen, mit dem sich die Wayfair-Entscheidung von 2018 nutzen lässt.
Die ARSSTC, die die Steuererhebung für Fernverkäufer in Alaska koordiniert, hat den Sales-Tax-Schwellenwert geändert, was sich sowohl auf Fernverkäufer als auch auf Marktplatzbetreiber auswirkt.
Auswirkungen der Schwellenwertänderung
Viele US-Bundesstaaten haben ihre Schwellenwerte geändert, wobei die meisten den Transaktionsschwellenwert aus der Rechnung streichen. Die ARSSTC gab bekannt, dass die Anzahl der Transaktionen nicht mehr Teil der Regeln zum wirtschaftlichen Nexus sein wird. Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
In der Praxis bedeutet diese Regeländerung, dass der Schwellenwert von 200 Transaktionen nicht mehr maßgeblich ist und aus Sicht des wirtschaftlichen Nexus nur noch der Umsatz aus Fernverkäufen oder von Marktplatzbetreibern ausschlaggebend ist. Der Umsatzschwellenwert bleibt bestehen und liegt bei 100.000 USD Bruttoumsatz innerhalb des laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahres.
Fernverkäufer oder Marktplatzbetreiber, die sich nur deshalb bei der ARSSTC registriert haben, weil sie den Transaktionsschwellenwert überschritten, den Umsatzschwellenwert jedoch nicht erreicht haben, können sich ab dem 1. Januar 2025 abmelden, sofern ihr Umsatz innerhalb der Grenze liegt.
Die Pflicht zur Einziehung und Abführung der Sales Tax gilt jedoch so lange, bis die ARSSTC-Registrierung offiziell aufgehoben ist. Die ARSSTC hat dazu Anweisungen und ein Abmeldeformular bereitgestellt, das ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Fazit
Ab Anfang 2025 müssen Fernverkäufer und Marktplatzbetreiber, die Vermögenswerte, Waren und Dienstleistungen in den zur ARSSTC gehörenden Jurisdiktionen Alaskas verkaufen oder deren Verkauf ermöglichen, für den wirtschaftlichen Nexus nicht mehr die Anzahl der Transaktionen erfassen. Ist der Schwellenwert von 200 Transaktionen zudem der einzige Grund, warum sie in Alaska Sales Tax einziehen und abführen müssen, können sie sich abmelden.
Fernverkäufer und Marktplatzbetreiber müssen jedoch weiterhin auf die Höhe des Bruttoumsatzes achten, da dieser der einzige maßgebliche Faktor für den wirtschaftlichen Nexus ist.
Quelle: Sales Tax Institute, Alaska Remote Seller Sales Tax Commission

