Kalifornische Umsatzsteuerbefreiungen für Lieferungen außerhalb des Staates | Wichtige Richtlinien
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Das California Department of Tax and Fee Administration (CDTFA) hat einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Regeln für die Besteuerung von Produkten, die außerhalb Kaliforniens verkauft und geliefert werden, erläutert werden. Der Leitfaden enthält Beispiele dafür, wann die Umsatzsteuerbefreiung anwendbar ist und in welchen Situationen Verkäufe möglicherweise nicht dafür in Frage kommen.
Die CDTFA-Veröffentlichung 34, Motor Vehicle Dealers, und die Verordnung 1620 Interstate and Foreign Commerce enthalten weitere Informationen und Details zu diesem Thema.
Verkaufssteuerbefreiung für Verkäufe außerhalb des Bundesstaates
Nach den kalifornischen Verkaufssteuerregeln und -vorschriften ist die Verkaufssteuer im Allgemeinen nicht auf Verkäufe von Produkten anwendbar, die direkt an den Verbraucher außerhalb Kaliforniens geliefert werden. Ein Verkauf ist beispielsweise von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Steuerpflichtige das Produkt direkt an den Verbraucher liefert und dabei seine eigenen Transportmittel einsetzt oder das Produkt direkt an den Verbraucher versendet, indem er einen Dritten wie den U.S. Postal Service, einen Zollagenten oder einen Spediteur einschaltet.
Darüber hinaus sind Verkäufe von Produkten, die zur Verwendung in anderen Ländern bestimmt sind, oder von neuen, nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen an im Ausland ansässige Personen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie die in den begleitenden Verordnungen genannten Lieferkriterien erfüllen.
Wenn jedoch die Verbraucher oder ihre Vertreter die gekauften Produkte in Kalifornien in Besitz nehmen, und sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum, kann der Verkauf nicht von der Verkaufssteuer befreit werden. Auch wenn Produkte außerhalb Kaliforniens an in Kalifornien ansässige Personen geliefert werden, ist die Umsatzsteuerbefreiung nicht anwendbar, es sei denn, der Verbraucher erklärt schriftlich, dass die Produkte außerhalb Kaliforniens verwendet werden sollen.
Schlussfolgerung
Aus den Leitlinien geht hervor, dass die Umsatzsteuerbefreiung gilt, wenn die verkauften Produkte direkt an Verbraucher außerhalb Kaliforniens versandt werden oder zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, sofern die festgelegten Lieferbedingungen erfüllt sind. Darüber hinaus schließt nach den kalifornischen Verkaufssteuerbestimmungen selbst der vorübergehende Besitz oder die Verwendung von Produkten innerhalb Kaliforniens den Verkauf von der Befreiung aus.
Daher sollten Verkäufer bei der Beantragung der Umsatzsteuerbefreiung sorgfältig prüfen, woher ihre Kunden kommen, wo sie ihren Wohnsitz haben und wie sie ihre Produkte an die Kunden liefern.
Quelle: California Department of Tax and Fee Administration

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