Maryland führt ab Juli 2025 eine 3%ige Umsatzsteuer auf IT- und Datendienste ein

Der Gesetzentwurf, der eine Erweiterung der Definition von steuerpflichtigen Dienstleistungen für die Zwecke der Verkaufs- und Nutzungssteuer vorsieht und zuvor vom Abgeordnetenhaus von Maryland verabschiedet wurde, wurde am 20. Mai 2025 in Kraft gesetzt. Daher wird das kürzlich unterzeichnete Gesetz wie erwartet am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Steuerpflichtige Dienstleistungen nach der neuen Gesetzgebung
Die Definition der steuerpflichtigen Dienstleistungen wird um spezifische Daten- oder Informationstechnologie (IT)-Dienstleistungen erweitert. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Liste solcher Dienstleistungen, die ab dem 1. Juli mit einem Umsatzsteuersatz von 3 % belegt werden. Die Definition der steuerpflichtigen Dienstleistungen, auf die ein Umsatzsteuersatz von 3 % erhoben wird, umfasst daher Datenverarbeitung, Webhosting und damit verbundene Dienstleistungen sowie Cloud Computing und Streaming-Support, schließt jedoch die eigentliche Verbreitung von Inhalten aus.
Unternehmen, die Plattformen betreiben, die Informationen sammeln, speichern und den Nutzern ermöglichen, diese online zu suchen und abzurufen, wie z. B. Websuchportale, Bibliotheken und Archive, unterliegen ebenfalls der 3 %igen Umsatzsteuer. Darüber hinaus sind Unternehmen, die IT-Fachwissen anbieten, einschließlich kundenspezifischer Softwareentwicklung, IT-Systemdesign und -integration, Verwaltung von IT-Systemen von Kunden und technische Beratung, ebenfalls in der Liste der steuerpflichtigen Dienstleistungen enthalten.
Unternehmen, die Software, sei es System- oder Anwendungssoftware, erstellen und vertreiben und ausführliche Dokumentationen, Installationsunterstützung und Updates anbieten, müssen ebenfalls Umsatzsteuer berechnen, einziehen und abführen.
Die neue Gesetzgebung wendet die gleichen Beschaffungsregeln an, wie sie für den Einzelhandelsverkauf von digitalen Codes und digitalen Produkten gelten. Daher können die Käufer den Verkäufern zum Zeitpunkt des Kaufs eine Bescheinigung über die "Mehrfachnutzung" (MPU) vorlegen.
Auf diese Weise kann ein Käufer, der weiß, dass der gekaufte digitale Code, das gekaufte Produkt oder die gekaufte IT-Dienstleistung gleichzeitig in mehr als einem Steuergebiet verwendet wird, den Verkäufer informieren und eine vernünftige, konsistente und gut dokumentierte Methode anwenden, um den Ort der Hauptnutzung innerhalb des Staates anzugeben.
Schlussfolgerung
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs schloss Maryland das Kapitel der Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage um Daten- und IT-Dienstleistungen ab und beendete auch die Debatte darüber, welcher Steuersatz für diese steuerpflichtigen Dienstleistungen gelten wird. Infolge der Gesetzesänderungen müssen einige Unternehmen zum ersten Mal Umsatz- und Nutzungssteuer erheben und abführen.
Daher sollten sich Steuerpflichtige, die diese Daten- und IT-Dienstleistungen erbringen, bei Maryland Tax Connect registrieren. Dieses Selbstbedienungsportal ermöglicht es Steuerpflichtigen in Maryland, ihre Steuern einfach und sicher online einzureichen und mit dem Büro des Comptroller zu kommunizieren.
Quelle: Deloitte, Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses 352, Mehrwertsteuer über

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