New Yorker Umsatzsteuervorschriften für Mystery- und Escape-Room-Eintritte | DTF Advisory
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Das Department of Taxation and Finance (DTF) des Bundesstaates New York hat auf Antrag eines lokalen Unternehmens eine beratende Stellungnahme abgegeben. Das Unternehmen war sich über die Auslegung und Anwendung der Umsatzsteuervorschriften auf seine Geschäftstätigkeiten unsicher. In seiner Stellungnahme erläuterte das DTF die umsatzsteuerlichen Vorschriften, die auf die Eintrittsgelder für Mystery Rooms oder Escape Rooms anwendbar sind.
Sachverhalt und DTF-Analyse
Wie bereits erwähnt, bietet das Unternehmen seinen Kunden Mystery Rooms und Escape Rooms an, in denen sie interaktive Spiele spielen können. Bei diesen Spielen müssen Puzzles und Rätsel gelöst werden, um die Aufgaben zu lösen, die sich manchmal über mehrere Räume erstrecken können. Kunden, die an den Spielen teilnehmen wollen, zahlen Eintrittsgelder oder Eintrittsgebühren.
Das EDA betonte, dass die Umsatzsteuer auf Eintrittsgelder für die Nutzung von Vergnügungsstätten, wie z. B. Unterhaltungseinrichtungen, Vergnügungsparks oder Sportstätten, erhoben wird. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind Eintrittsgelder für Live-Darbietungen von Schauspielern und Musikern.
Das Unternehmen argumentierte jedoch, dass die Räume von der Umsatzsteuer befreit werden sollten, weil dort Theateraufführungen angeboten werden und die Mitarbeiter als Figuren an der Unterhaltung teilnehmen. Das DFT teilte diese Auffassung jedoch nicht und stellte fest, dass die Darbietungen der Angestellten in ihrer Rolle keine dramatischen oder musikalischen Darbietungen darstellen.
Das DFT kam ferner zu dem Schluss, dass der Zweck der Mystery- und Escape-Rooms darin besteht, die Kunden zu unterhalten oder zu amüsieren, und dass die Teilnahme der Angestellten nicht ausreicht, um diese Aktivitäten für eine Steuerbefreiung zu qualifizieren.
Schlussfolgerung
Es ist wichtig, daran zu denken, dass das Gutachten auf den in diesem Fall vorliegenden Sachverhalt beschränkt und nur für die beteiligten Parteien, d. h. das Unternehmen und den DFT, verbindlich ist. Andere Steuerpflichtige, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, sollten daher alle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigen, bevor sie entscheiden, ob und in welchem Umfang die Umsatzsteuerregeln auf sie anwendbar sind.
Nichtsdestotrotz darf die Bedeutung dieses Gutachtens nicht vernachlässigt werden, da es einen Einblick in die Argumentation und Auslegung der New Yorker Umsatzsteuerbestimmungen durch den DFT bietet.
Quelle: New York State - Abteilung für Steuern und Finanzen

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