Minnesota klärt Umsatzsteuerregeln für NFTs und digitale Produkte

Das Finanzministerium von Minnesota (DOR) hat seine Richtlinien zur Anwendung der Verkaufs- und Nutzungssteuer auf digitale Produkte, insbesondere auf virtuelle Währungen, NFTs und Webinare, aktualisiert. Insbesondere wird in den Richtlinien klargestellt, welche digitalen Produkte steuerpflichtig und welche steuerfrei sind und wie die Umsätze für Steuerzwecke ermittelt werden.
Besteuerung von digitalen Produkten
In den aktualisierten Richtlinien unterstreicht die DOR von Minnesota, dass es sich bei digitalen Produkten um Gegenstände handelt, die elektronisch übertragen werden, wie z. B. Downloads, Streams oder per E-Mail versandte Dateien, und nicht um physische Medien. Die DOR hob jedoch hervor, dass bereits geschriebene Computersoftware unabhängig von der Art der Übermittlung als materielles persönliches Eigentum steuerpflichtig bleibt.
Transaktionen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig. Wenn virtuelle Währungen jedoch zum Kauf von steuerpflichtigen Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, muss auf den ausgetauschten Wert eine Steuer gezahlt werden. In Bezug auf NFTs stellte das DOR klar, dass sie der Verkaufs- und Nutzungssteuer unterliegen, wenn das zugrunde liegende Produkt, ob Waren oder Dienstleistungen, in Minnesota steuerpflichtig ist.
Außerdem stellte das DOR die steuerliche Behandlung von vorab aufgezeichneten Webinaren klar und erklärte, dass diese steuerpflichtig sind, sofern sie nicht bestimmte Bedingungen erfüllen. Zu diesen Bedingungen gehört, dass sie elektronisch zugänglich sind, eine Echtzeit-Interaktion zwischen den Teilnehmern und dem Vortragenden ermöglichen und, wenn sie parallel zu einer persönlichen Veranstaltung angeboten werden, die gleichen Interaktionsbedingungen für beide Formate gelten. Außerdem ist die persönliche Teilnahme nicht steuerpflichtig. Damit Webinare steuerbefreit sind, müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein.
Neben den Besteuerungsregeln für virtuelle Währungen, NFTs und Webinare bestätigen die Richtlinien auch, dass die meisten digitalen Produkte, einschließlich bestimmter digitaler Produkte, anderer digitaler Produkte und digitaler Codes, steuerpflichtig sind. Darüber hinaus hat DOR auch Beispiele für nicht steuerpflichtige digitale Produkte genannt, wie z. B. den Zugang zu digitalen Nachrichtenartikeln sowie Transaktionen im Zusammenhang mit Diagrammen und Grafiken, einschließlich PDFs, digitalen Fotos, Zeichnungen, Logos und Designs.
Schlussfolgerung
Die Klärung der anwendbaren Umsatzsteuerregeln für virtuelle Währungen, NFTs, Webinare und andere digitale Produkte gewährleistet eine einheitliche steuerliche Behandlung und Fairness in der Steuerverwaltung und verringert gleichzeitig die Unsicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Darüber hinaus zielen die neuen Auslegungen und Regeln darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen neu entstehenden digitalen Vermögenswerten und etablierten Steuerpraktiken herzustellen, was nicht immer eine einfache Aufgabe ist.
Unternehmen, die Transaktionen im Zusammenhang mit digitalen Produkten tätigen, sollten sorgfältig prüfen, wie sich diese Regeln auf ihr Tagesgeschäft auswirken, und feststellen, ob ihre Verkäufe von der Steuer befreit sind oder ob sie Steuern erheben, einziehen und abführen müssen.
Quelle: Minnesota Department of Revenue

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