Kalifornisches Berufungsgericht bestätigt lokale Steuer auf Streaming-Dienste
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Das kalifornische Berufungsgericht hat ein wichtiges Urteil in einem Fall zwischen mehreren Streaming-Unterhaltungsunternehmen, Platform Distribution, Inc., BAMTech, LLC und Hulu, LLC, allesamt Tochtergesellschaften der Walt Disney Company, und der Stadt Santa Barbara gefällt. Der Streit ergab sich aus der Behauptung der Regierung von Santa Barbara, dass die Streaming-Unternehmen gemäß der Verordnung über die Senkung und Modernisierung der Telekommunikations- und Videonutzungssteuer der Stadt (Verordnung) lokale Steuern schulden.
Sachverhalt und Entscheidung des Gerichts
Im Jahr 2022 erließ der Steuerverwalter der Stadt Mahnbescheide an Streaming-Unternehmen, in denen er feststellte, dass diese es versäumt hatten, die Videonutzungssteuer für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 einzuziehen und abzuführen. Der Gesamtbetrag der nicht bezahlten lokalen Steuern, einschließlich Strafen und Zinsen, belief sich auf 506.117 USD für Hulu, 37.270 USD für BAMtech und 68.950 USD für Disney Platform Distribution.
Die Streaming-Unternehmen legten gegen den Bescheid Berufung ein, woraufhin der Anhörungsbeauftragte die Entscheidung des Steuerverwalters bestätigte. Daraufhin beantragten die Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung, indem sie einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsmandats beim Gericht einreichten. Das Gericht lehnte ihren Antrag jedoch ab, und die Unternehmen haben auch gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Das Berufungsgericht stellte klar, dass Videodienste im Sinne der Verordnung nicht nur Videoprogramme umfassen, sondern auch alle Dienste im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Aufzeichnung, Lieferung oder Ermöglichung der Nutzung dieser Programme, unabhängig von der verwendeten Technologie. Die Auslegung des Berufungsgerichts hat zur Folge, dass die Videonutzungssteuer unabhängig davon gilt, ob das Video über ein herkömmliches Kabel mit direktem Übertragungsweg oder über Streaming-Dienste, die über einen Internetdienstanbieter abgerufen werden, bereitgestellt wird.
Schlussfolgerung
Mit der Entscheidung, dass die Verordnung moderne Streaming-Plattformen ebenso erfasst wie traditionelle Kabelanbieter, bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. Infolgedessen müssen die Streaming-Unternehmen und andere digitale Videodienste die lokale Steuer von 5,75 % entrichten, da sie Videodienste für Haushalte und Unternehmen in Santa Barbara anbieten. Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung dieser Steuer durch die Stadt ist jedoch, dass sie sich auf bestimmte Dienstleistungskategorien bezieht und nicht auf die bloße Nutzung des Internets.
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