Ohio Sales & Use Tax Leitfaden: Steuersätze, Nexus-Regeln & Einreichung

Grundlagen der Verkaufs- und Nutzungssteuer in Ohio
Verkaufssteuer
In Ohio wird die Umsatzsteuer auf den Kauf, das Leasen oder die Miete von Sachgütern und bestimmten Dienstleistungen erhoben. Interessanterweise bezeichnet das Ohio Department of Taxation die Umsatzsteuer als "Treuhandsteuer", da Einzelhändler und bestimmte Dienstleister sie im Auftrag des Staates erheben. Das Department of Taxation fügte hinzu, dass die Verbraucher die Steuer an die Verkäufer zahlen und von ihnen erwarten, dass sie die Steuer pünktlich und korrekt melden und abführen.
Nutzungssteuer
In Fällen, in denen Einzelhändler oder Dienstleister die Umsatzsteuer nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs einziehen, muss der Verbraucher die Nutzungssteuer direkt an den Staat abführen. Örtliche Verbraucher, die häufig Einkäufe tätigen, ohne die Steuer einzuziehen, sollten sich für ein Verbrauchssteuerkonto registrieren lassen und Steuererklärungen einreichen. Wer hingegen nur gelegentlich solche Einkäufe tätigt, kann freiwillige Zahlungen an das Ohio Department of Taxation leisten oder die Steuer in seiner Ohio-Einkommensteuererklärung angeben.
Ohio Verkaufs- und Nutzungssteuersätze
Die staatliche Verkaufs- und Nutzungssteuer beträgt 5,75 %. Zusätzlich zur staatlichen Steuer können lokale Behörden, wie z. B. Landkreise und regionale Verkehrsbetriebe, weitere Verkaufs- und Nutzungssteuern erheben. In Ohio gibt es 88 Bezirke und fünf Transitgebiete.
Zu den Transitgebieten gehören die Städte Columbus, Dublin und Westerville im Delaware County, die Städte Columbus und Reynoldsburg im Fairfield County, die Stadt Reynoldsburg im Licking County, die Stadt Dublin im Union County und die Stadt Rossford im Wood County.
Daher sind die geltenden lokalen Steuersätze davon ab, wo der Umsatz besteuert wird. So gelten beispielsweise in Licking und im Transitgebiet Licking unterschiedliche Steuersätze. Wenn der Verbraucher in Licking ansässig ist, gilt eine Verkaufs- und Nutzungssteuer von 1,5 %. Im Transitgebiet von Licking beträgt die lokale Umsatz- und Gebrauchssteuer jedoch 2,5 %. Der Gesamtsteuersatz, einschließlich Bundesstaat, Bezirk und Transit, darf 8,75 % nicht überschreiten.
Steuerbefreite Transaktionen
In Ohio sind Umsätze im Zusammenhang mit Käufen durch den Staat oder seine politischen Untergliederungen steuerfrei. Darüber hinaus sind Transaktionen mit Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr, wenn sie für den Verzehr außerhalb von Lokalen verkauft werden, einschließlich des Einkaufs von Lebensmitteln zum Mitnehmen und in Lebensmittelgeschäften, generell steuerfrei. Auch der Verkauf von Zeitungen und einer bestimmten Art von Zeitschriften ist von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit.
Steuerbefreiungen sind auch für bestimmte Verkäufe durch gemeinnützige, wohltätige Organisationen oder Kirchen vorgesehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die meisten Waren und Dienstleistungen, die im Baugewerbe oder in bestimmten spezialisierten Branchen verwendet werden, können von der Steuer befreit werden, wenn sie an einen Unternehmer verkauft werden, der sie in Immobilien einbaut, einschließlich öffentlicher Projekte, Gebäude von Wohltätigkeitsorganisationen, bestimmte landwirtschaftliche oder gärtnerische Strukturen und andere bestimmte Verbesserungen von Immobilien.
Gelegenheitsverkäufe, wie gelegentliche, einmalige oder nicht geschäftliche Verkäufe durch Privatpersonen, sind von der Verkaufs- und Nutzungssteuer ausgenommen. Bestimmte teure Gegenstände wie Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und ähnliche Gegenstände sind jedoch weiterhin steuerpflichtig.
Nexus-Regeln in Ohio
Damit Einzelpersonen oder Unternehmen als Steuerpflichtige behandelt werden können, müssen sie einen Nexus oder eine wesentliche Präsenz in Ohio haben. Der Nexus kann auf drei Arten festgestellt werden, je nach Geschäftsmodell und je nachdem, ob die Steuerpflichtigen aus Ohio oder aus einem anderen US-Bundesstaat oder dem Ausland stammen.
Physischer Nexus
Unternehmen und Einzelpersonen, die physisch in Ohio ansässig sind, müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, indem sie eine Verkäuferlizenz erhalten. Die physische Präsenz oder der Nexus wird durch ein Geschäft, einen Ausstellungsraum oder ein Vertriebszentrum im Bundesstaat oder durch den Besitz oder die Anmietung von Immobilien im Bundesstaat nachgewiesen. Auch das Vorhalten von Inventar oder das Vorhandensein von Angestellten in Ohio reicht aus, um einen Nexus zu begründen.
Wirtschaftlicher Nexus
Im Jahr 2019 hat Ohio ein Gesetz erlassen, nach dem alle Verkäufer außerhalb des Bundesstaates oder aus der Ferne eine Verkäuferlizenz erwerben müssen, wenn sie einen Bruttoumsatz von mehr als 500.000 USD mit Verbrauchern im Bundesstaat erzielen. Der Schwellenwert für den wirtschaftlichen Zusammenhang wurde jedoch geändert und auf die derzeitigen 100.000 USD an Bruttoeinnahmen aus Ohio oder 200 oder mehr separate Transaktionen in den Bundesstaat gesenkt. Wenn also Verkäufer außerhalb des Bundesstaates einen dieser beiden Schwellenwerte überschreiten, müssen sie sich in Ohio für die Umsatzsteuer registrieren lassen.
Marktplatz-Nexus
Ab September 2019 müssen sich Marktplatzvermittler mit einem erheblichen Nexus in Ohio für eine Verkäuferlizenz für die Nutzungssteuer registrieren, die Umsatzsteuer von Verbrauchern einziehen, Erklärungen abgeben und die Steuer auf alle steuerpflichtigen Einzelhandelsverkäufe, die über ihre Plattform in Ohio getätigt werden, abführen. Dies gilt sowohl für eigene als auch für vermittelte Verkäufe. Bei Marktplatzvermittlern wird davon ausgegangen, dass sie einen substanziellen Nexus hergestellt haben, wenn sie im laufenden Kalenderjahr oder im vorangegangenen Kalenderjahr Bruttoeinnahmen von mehr als 100.000 USD oder 200 oder mehr separate Transaktionen getätigt haben.
Steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Ohio
Im Allgemeinen sind alle Verkäufe von materiellen Gütern standardmäßig steuerpflichtig, es sei denn, sie sind ausdrücklich von der Steuer befreit. Im Gegensatz dazu sind die meisten Dienstleistungen nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie sind ausdrücklich als steuerpflichtig definiert. Daher sind Verkäufe von Kleidung, alkoholfreien Getränken und Unterhaltungsmedien sowie bestimmte Dienstleistungen in Ohio steuerpflichtig.
Was die Dienstleistungen betrifft, so sind kurzfristige Hotelaufenthalte in Betrieben mit fünf oder mehr Zimmern, Landschafts- oder Rasenpflege, wenn der Jahresumsatz 5.000 USD übersteigt, private Ermittlungs- und Sicherheitsdienste, 1-900-Informationsdienste und die Herstellung von Sachgütern aus vom Kunden gelieferten Materialien steuerpflichtig.
Zu den anderen steuerpflichtigen Dienstleistungen gehören Gebäudeinstandhaltung, Hausmeistertätigkeiten, Schädlingsbekämpfung, Mitgliedschaften in Fitness- und Freizeitclubs, Reparaturen und Installationen von Sachanlagen, Waschen und Abschleppen von Fahrzeugen, nicht münzbetriebene Wäscherei und chemische Reinigung, unternehmensbezogene Computer- und elektronische Informationsdienste, bestimmte Telekommunikations- und Satellitendienste, persönliche Pflegedienste, Personentransport innerhalb von Ohio, Schneeräumung mit einem Jahresumsatz von mehr als 5.000 USD und Lagerung von Sachanlagen, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind.
Gebündelte Transaktionen und der True Object Test
Wenn zwei oder mehr unterschiedliche und identifizierbare Produkte, mit Ausnahme von Immobilien oder Immobiliendienstleistungen, zusammen zu einem einzigen, nicht nach Artikeln gestaffelten Preis verkauft werden, gilt dies als gebündeltes Geschäft. Nach dem Recht von Ohio ist das gesamte Geschäft steuerpflichtig, wenn ein oder mehrere Produkte steuerpflichtig sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Enthält ein gebündeltes Geschäft beispielsweise steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Artikel, so ist das Geschäft nicht steuerpflichtig, wenn der steuerpflichtige Anteil geringfügig ist, d. h. weniger als 10 % des Gesamtpreises ausmacht, oder wenn der nicht steuerpflichtige Anteil überwiegt und aus bestimmten steuerfreien Kategorien besteht.
Werden materielle Güter zusammen mit Dienstleistungen verkauft, wobei die Güter für die Dienstleistung unerlässlich sind und nur wegen der Dienstleistung geliefert werden, wird das Geschäft als Dienstleistungsverkauf und nicht als gebündelter Verkauf behandelt. Folglich hängt die steuerliche Behandlung von der Steuerbarkeit der Dienstleistung ab.
Rahmen für den elektronischen Handel
Seit August 2019 müssen Verkäufer außerhalb des Bundesstaates, die den Schwellenwert für die wirtschaftliche Nähe überschreiten, Ohio-Steuern auf alle Verkäufe von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen erheben und abführen, die aus anderen Quellen als von Marktplatzvermittlern stammen. Per Definition bedeutet dies, dass Verkäufer außerhalb des Bundesstaates, die über ihre eigene Website, Online-Shops oder ein ähnliches Medium verkaufen, die Umsatzsteuer auf diese Verkäufe erheben und abführen müssen.
Regeln für Marktplätze
Verkäufer außerhalb des Bundesstaates, die Verkäufe ausschließlich über Marktplatzvermittler tätigen, müssen keine Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Verkäufe erheben und abführen, wenn der Marktplatzvermittler die Umsatzsteuer in ihrem Namen erhebt und abführt.
Dennoch werden diese Verkäufe bei der Berechnung des wirtschaftlichen Zusammenhangs berücksichtigt. In Fällen, in denen Verkäufer außerhalb des Bundesstaates sowohl Marktplatzverkäufe als auch eigene Verkäufe tätigen, müssen sie weiterhin alle Bruttoverkäufe in Zeile eins der Steuererklärung angeben und dann die über einen Marktplatzvermittler getätigten Verkäufe abziehen, indem sie sie in Zeile zwei zu den steuerfreien Verkäufen zählen.
Digitale Waren und Dienstleistungen
Wie das Ohio Department of Taxation klarstellt, unterliegen digitale Produkte, die elektronisch geliefert werden, wie z. B. E-Books, digitale Musik oder Filme, und andere spezifizierte digitale Produkte, einschließlich digitaler audiovisueller Werke, Audio-Werke oder digitaler Bücher, der Verkaufs- und Nutzungssteuer. Beispiele für steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen sind Netflix, Hulu, iTunes, E-Books für Kindle und andere elektronische Lesegeräte. Dagegen sind die Bereitstellung von Internetanschlüssen und digitale Werbedienstleistungen, wie z. B. Dienstleistungen, die die Anzeige oder Auslieferung digitaler Werbung erleichtern, von der Steuer befreit.
Digitale Marktplätze
Unternehmen oder Einzelpersonen, die einen Marktplatz besitzen, betreiben oder kontrollieren und dabei helfen, Verkäufe auf diesem Marktplatz zu erleichtern, gelten als Marktplatzvermittler. Digitale Marktplätze umfassen Plattformen oder Dienstleistungen, die den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ermöglichen, wie z. B. digitale Vertriebsdienste, digitale Vertriebsplattformen, Online-Portale, Anwendungsshops, Computersoftwareanwendungen und In-App-Kaufmechanismen.
Einen Verkauf zu erleichtern bedeutet, dass der Marktplatz den Verkauf fördert oder verwaltet, indem er Werbung schaltet, Angebote übermittelt, eine Infrastruktur bereitstellt, die Abwicklung übernimmt, Preise festlegt, den Kundendienst, das Branding oder die Softwareentwicklung verwaltet und Zahlungen abwickelt, einschließlich der Erhebung des Preises, der Verarbeitung von Zahlungen, der Übermittlung von Zahlungen an Verkäufer oder der Bereitstellung virtueller Währungen.
Betreiber einer digitalen Plattform
Marktplatzbetreiber, die den Schwellenwert überschreiten, müssen sich für eine Verkäuferlizenz für die Nutzungssteuer registrieren lassen. Im Gegensatz zu Verkäufern außerhalb des Bundesstaates, die nur ihre eigenen Verkäufe auf den Schwellenwert anrechnen, müssen Marktplatzvermittler sowohl ihre eigenen als auch die vermittelten Verkäufe einbeziehen. Insbesondere müssen Marktplatzvermittler ein separates Konto führen, um die Steuer auf Verkäufe im Namen von Marktplatzverkäufern einzuziehen und abzuführen, und ein Konto für ihre eigenen Verkäufe an Verbraucher in Ohio unterhalten.
Einreichungs- und Zahlungsanforderungen in Ohio
Alle Steuerpflichtigen müssen ihre Umsatz- und Nutzungssteuererklärungen elektronisch einreichen, unabhängig vom Umsatzvolumen. Die Häufigkeit der Einreichung hängt von dem zugewiesenen Zeitplan ab. Das Ohio Department of Taxation weist einem Steuerpflichtigen einen Zeitplan für die Einreichung und Zahlung zu, der sich nach der Höhe der jährlich geschuldeten Steuer und der Art des Steuerpflichtigen richtet.
Daher müssen Verkäufer, Dienstleister, vorübergehende Verkäufer und Verbraucher Steuerpflichtige monatlich Steuererklärungen einreichen und Steuern zahlen. Wenn Steuerpflichtige jedoch mehr als 75.000 USD pro Jahr schulden, müssen sie auch vorgezogene und endgültige Zahlungen auf elektronischem Wege leisten.
Die vierteljährliche Einreichung und Zahlung ist für Steuerpflichtige, die Verbraucher sind, möglich, wenn ihre vierteljährliche Steuerschuld unter 15.000 USD bleibt. Die halbjährliche Anmeldung und Zahlung gilt für Händler, Verkäufer und vorübergehende Verkäufer mit einer Steuerschuld von weniger als 1.200 USD für jeden Sechsmonatszeitraum.
Strafen für die Nichteinhaltung der Verkaufs- und Nutzungssteueranforderungen
Nach dem Ohio-Gesetz müssen diejenigen, die keine Steuererklärung einreichen oder nicht rechtzeitig zahlen, mit einer Strafe von entweder 50 USD oder 10 % der geschuldeten Steuer rechnen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Stellt das Finanzamt nach der Prüfung jedoch fest, dass zusätzliche Steuern geschuldet werden, kann auf diesen Betrag eine weitere Strafe von 15 % erhoben werden. Steuerpflichtige, die es versäumen, sich anzumelden, nachdem der Staat einen Bescheid erlassen hat, können mit einer Strafe von bis zu 35 % der geschuldeten Steuer belegt werden.
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