Montana Business Taxes erklärt: Steuersätze, Nexus und Ausnahmen

Grundlegende Unternehmenssteuern in Montana
Als einer der fünf NOMAD-Staaten (New Hampshire, Oregon, Montana, Alaska und Delaware), in denen keine Verkaufs- und Gebrauchssteuer gilt, hat Montana mehrere Arten von Unternehmenssteuern die denen der Vehicle Privilege and Use Tax in Oregon oder der Gross Receipt Tax in Delaware ähnlich sind.
Zu diesen Steuern gehören verbrauchssteuerähnliche Abgaben auf bestimmte Waren oder Aktivitäten, wie z. B. die Steuern auf alkoholische Getränke, Tabak und Nikotin, sowie bestimmte andere Steuerarten, wie z. B. die Steuer auf Bruttoeinnahmen von Auftragnehmern, die Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe, die Verbrauchssteuer auf Telekommunikationsdienstleistungen und die Steuer auf Mietfahrzeuge.
Montana Business Taxes Tarife
Die Steuer auf alkoholische Getränke hat mehrere Formen, darunter die Brauereisteuer, die Verbrauchs- und Lizenzsteuer für Brennereien, die Vertriebs- und Großhandelssteuer, die Steuer für Weinkellereien, die Steuer für Hartgesottene, die Biersteuer, die Beförderungssteuer und die Steuer auf alkoholische Getränke. Die Steuersätze der Alkoholsteuer variieren zwischen prozentualen und betragsbezogenen Sätzen.
Die Brauereisteuer beispielsweise ist eine betragsabhängige Steuer, die je nach Menge der produzierten Fässer zwischen 1,30 USD pro Fass und 4,30 USD pro Fass liegt. Im Gegensatz dazu ist die Verbrauchs- und Lizenzsteuer für Brennereien eine prozentuale Steuer, die zwischen 2 %, wenn die Steuerpflichtigen nicht mehr als 50.000 Gallonen Alkohol herstellen, und 10 %, wenn sie mehr als 200.000 Gallonen herstellen, variiert.
Ähnlich wie bei der Steuer auf alkoholische Getränke gibt es auch bei der Tabak- und Nikotinsteuer verschiedene Formen, z. B. die Zigarettensteuer, die Steuer auf feuchten Schnupftabak und die Steuer auf andere Tabakprodukte. Je nach Form der Besteuerung sind die Tabak- und Nikotinsteuern entweder prozentual oder betragsbezogen.
Die Steuer auf Bruttoeinnahmen von Auftragnehmern wird auf 1 % festgesetzt und gilt für alle Auftragnehmer und Unterauftragnehmer für alle öffentlichen Bauaufträge, die einen Wert von 80.000 USD überschreiten. Diese Steuerpflichtigen müssen daher 1 % ihres Verdienstes auf alle Bauarbeiten für eine öffentliche Einrichtung, deren Gesamtauftragswert den Schwellenwert übersteigt, abführen oder einbehalten.
Die Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe gilt für Beherbergungsbetriebe, einschließlich Hotels, Motels, Campingplätze, Ferienanlagen, Herbergen, Bed-and-Breakfasts (B&Bs), Ferienwohnungen, Online-Hosting-Plattformen und Marktplätze für Kurzzeitmieten. Der Steuersatz beträgt insgesamt 8 %, bestehend aus 4 % Nutzungssteuer und 4 % Umsatzsteuer.
Zusätzlich erheben einige Gemeinden eine örtliche Kurtaxe von 3 %, die für Hotels, Motels und andere Beherbergungs- oder Campingeinrichtungen gilt. Darüber hinaus unterliegen Restaurants, Fast-Food-Läden, andere gastronomische Einrichtungen, Tavernen, Bars, Nachtclubs, Lounges und andere öffentliche Einrichtungen, die Alkohol ausschenken, sowie Skigebiete und andere Freizeiteinrichtungen der Kurtaxe.
Darüber hinaus wird eine Verbrauchssteuer von 3,75 % auf Telekommunikationsdienste erhoben, die eine Zwei-Wege-Übertragung von Sprache, Bildern, Daten oder anderen Informationen ermöglichen, die von einer Montana-Service-Adresse ausgehen oder dort enden.
Schließlich zahlen Nutzer von Mietfahrzeugen die 4%ige Rental Vehicle Tax. Zu den Mietfahrzeugen, die dieser Steuer unterliegen, gehören Fahrzeuge, die für bis zu 30 Tage ohne Fahrer, Pilot oder Bediener gemietet werden. Zu den Fahrzeugen, die dieser Steuer unterliegen, gehören Fahrzeuge, die für die Beförderung von maximal 15 Personen ausgelegt sind, einschließlich Autos, Lieferwagen, Motorboote, Motorräder, Lastwagen, Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 22.000 Pfund, die für den Transport von persönlichen Gegenständen verwendet werden.
Steuerbefreite Umsätze
Mehrere steuerbefreite Transaktionen in Montana können zu Erleichterungen und potenziellen Kosteneinsparungen führen. So sind z. B. Einheiten oder Räume, die für mindestens 30 aufeinander folgende Tage an denselben Käufer vermietet werden, von der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe befreit.
Darüber hinaus haben einige Bundesbedienstete eine Kreditkarte, die direkt mit der Bundesregierung abgerechnet wird, so dass diese damit verbundenen Transaktionen von der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe befreit sind. Darüber hinaus sind Krankenhäuser, Toiletten, Jugendcamps, die sich im Besitz von gemeinnützigen Organisationen befinden oder von diesen betrieben werden, sowie Konferenzräume von der Erhebung der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe befreit.
Was die Mietfahrzeugsteuer betrifft, so sind Transaktionen für die Vermietung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Geräten, Maschinen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Flugzeugen, Schneemobilen, Golfwagen und Segelbrettern von dieser Steuer befreit.
Nexus-Regeln in Montana
Da es in Montana keine Verkaufs- und Nutzungssteuer gibt, ist die einzige wesentliche Voraussetzung für die Feststellung des Nexus die physische Anwesenheit im Bundesstaat.
Physischer Nexus
Ein physischer Nexus wird durch die Ausübung von Aktivitäten im Bundesstaat hergestellt, zu denen im Allgemeinen alle Aktivitäten in Montana gehören, die nicht die Werbung für den Verkauf von materiellen Gütern betreffen. Wenn Steuerpflichtige einen physischen Nexus nachweisen, müssen sie die Steuererklärungspflichten des Staates erfüllen. Wenn Unternehmen oder Einzelpersonen nicht sicher sind, ob sie einen Nexus in Montana haben, können sie einen Nexus-Fragebogen zur Überprüfung durch einen Nexus-Auditor einreichen, der eine Entscheidung treffen wird.
Steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Montana
Wie aus der Liste der anwendbaren Steuern hervorgeht, erhebt Montana keine landesweite oder allgemeine Verkaufssteuer. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen jedoch anderen Arten von Steuern. So werden Steuern auf den Verkauf von medizinischen Marihuanaprodukten erhoben, ebenso wie eine Verkaufs- und Nutzungssteuer auf Beherbergungsbetriebe und Campingplätze, eine Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe und eine begrenzte Verkaufs- und Nutzungssteuer auf den Grundpreis für Mietfahrzeuge.
Rahmen für den elektronischen Handel
Die Wayfair-Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Fern- oder Onlineverkäufer, die Waren an Verbraucher in Montana verkaufen. Wenn Verbraucher aus Montana jedoch Waren oder Dienstleistungen in anderen US-Bundesstaaten kaufen, in denen Umsatzsteuervorschriften gelten, müssen sie prüfen, ob die Vorschriften des jeweiligen Bundesstaates, die Gebietsfremde von der Steuer befreien, für sie gelten.
Regeln für Marktplätze
Einzelhändler, die ihre Waren und Dienstleistungen über Online-Marktplätze anbieten und verkaufen, müssen keine Umsatz- und Nutzungssteuer erheben und abführen. Verkäufer von Beherbergungsbetrieben, die ihre Räumlichkeiten pro Nacht oder Woche vermieten, müssen jedoch beim Ministerium registriert sein und die Steuern erheben und abführen.
Auch wenn die Verantwortung für die Erhebung und Abführung der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe bei der Online-Hosting-Plattform oder dem Marktplatz für Kurzzeitvermietung liegt, müssen die Verkäufer oder Mieter dies überprüfen, da die Haftung und Verantwortung für die Steuern bei den Verkäufern von Beherbergungsbetrieben verbleibt.
Wenn Online-Verkäufer unterkunftsbezogene Verkäufe außerhalb eines Kurzzeitvermietungsmarktplatzes oder einer Online-Hosting-Plattform tätigen, müssen sie sich außerdem für die Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe registrieren lassen und haften für alle Steuern, die für diese Verkäufe anfallen.
Digitale Waren und Dienstleistungen
Montana erhebt keine Steuern auf digitale Waren und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass Verbraucher digitale Produkte und Dienstleistungen kaufen können, ohne dass die Kosten für die Umsatz- und Nutzungssteuer anfallen.
Digitaler Marktplatz
Da sich das Wayfair-Urteil nicht auf die Steuerlandschaft in Montana auswirkt, gibt es keine allgemeinen Regeln für Marktplatzbetreiber, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich für Online-Hosting-Plattformen und Kurzzeitvermietungsmarktplätze entwickelt wurden, die der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe unterliegen.
Betreiber von digitalen Plattformen
Jede Person, ob Privatperson oder Unternehmen, die eine Online-Anwendung, Software, Website oder ein System anbietet, das es Verkäufern ermöglicht, Unterkünfte oder Mietfahrzeuge zu bewerben, zu vermieten oder zur Verfügung zu stellen, und es Käufern ermöglicht, die Nutzung oder Vermietung dieser Unterkünfte oder Fahrzeuge zu arrangieren, gilt als Online-Hosting-Plattform. Die Definition umfasst auch Online-Reiseunternehmen und dritte Reservierungsvermittler, die den Verkauf oder die Vermietung von Unterkünften oder Fahrzeugen erleichtern.
Was die Marktplätze für Kurzzeitmieten anbelangt, so fällt jede Einzelperson oder jedes Unternehmen, das eine Plattform anbietet, die es einem Verkäufer oder dessen bevollmächtigtem Vertreter ermöglicht, Unterkünfte für Kurzzeitmieten aufzulisten und den Bewohnern anzubieten, in diese Kategorie.
Online-Hosting-Plattformen und Marktplätze für Kurzzeitmieten müssen sich beim Finanzministerium von Montana registrieren lassen, um eine Montana-Kontonummer zu erhalten und die Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe im Namen der Online-Verkäufer zu erheben und abzuführen.
Einreichungs- und Zahlungsanforderungen in Montana
Die Anforderungen und Fälligkeitstermine für die Einreichung und Zahlung der Steuer hängen von der jeweiligen Steuerart ab. Daher werden die Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe, die Mietfahrzeugsteuer und die Verbrauchssteuer für den Einzelhandel im Bereich Telekommunikation vierteljährlich gemeldet und gezahlt.
Allerdings gibt es bemerkenswerte Unterschiede in den Meldezeiträumen. Während die Fälligkeitstermine für die Meldung und Zahlung der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe und der Mietfahrzeugsteuer gleich sind, nämlich am letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats (30. April für das erste Quartal, 31. Juli für das zweite Quartal, 31. Oktober für das dritte Quartal und 31. Januar für das vierte Quartal), gelten für die Verbrauchssteuer für den Einzelhandel andere Termine.
Berichte und Zahlungen der Verbrauchssteuer für den Einzelhandel sind 60 Tage nach Ende des Kalenderquartals fällig, mit den folgenden Fälligkeitsterminen: 30. Mai für Q1, 29. August für Q2, 29. November für Q3 und 1. März für Q4.
Die 1%ige Bruttoeinnahmensteuer des Auftragnehmers muss innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Auftragnehmer die Zahlung für seine Arbeit erhalten hat, gemeldet und bezahlt werden.
Strafen für die Nichteinhaltung der Gewerbesteueranforderungen
Im Gegensatz zu den Anmelde- und Zahlungsanforderungen, die je nach Steuerart unterschiedlich sind, gelten für alle angegebenen Unternehmenssteuern einheitliche Strafen und Zinsen. Die Strafen für verspätete Einreichung betragen mindestens 50 USD oder 5 % der fälligen Steuern pro Monat, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Höchstbetrag der Strafe beträgt 25 % der fälligen Steuern.
Bei verspäteter Zahlung der fälligen Steuern wird eine Strafe von 0,5 % pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 12 % der fälligen Steuern für die Steuer auf alkoholische Getränke, Tabak- und Nikotinsteuern und die Steuer auf Bruttoeinnahmen des Unternehmers erhoben. Die Strafen für verspätete Zahlungen bei der Telekommunikationssteuer für den Einzelhandel, der Verkaufs- und Nutzungssteuer für Beherbergungsbetriebe und der Mietfahrzeugsteuer betragen 1,5 % pro Monat, höchstens jedoch 15 % der fälligen Steuern.
Bei Nichtabgabe der erforderlichen Steuererklärungen oder Berichte bis zum Fälligkeitsdatum oder innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt eines Bescheids des Montana Department of Revenue wird eine Strafe von 1.000 USD für "pass-through entities" und von 15 % pro Monat, höchstens jedoch 75 % der fälligen Steuern für alle anderen Steuerpflichtigen verhängt.
Zusätzlich zu den Strafen ist ein Zinssatz von 1 %, der täglich mit 0,030055 % berechnet wird, anzuwenden. Der Zinssatz hängt jedoch von dem Jahr ab, in dem die Steuer geschuldet wird. Der Satz von 11 % gilt für das Jahr 2025, während die Sätze in den Vorjahren 11,5 % im Jahr 2024, 9,25 % im Jahr 2023, 6,25 % in den Jahren 2022 und 2021 und 8 % im Jahr 2020 betrugen.
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