Washington's 2026 Remote Seller Tax Disclosure Program erklärt

Das Finanzministerium des US-Bundesstaates Washington (WDOR) hat angekündigt, dass es im Jahr 2026 ein befristetes Programm zur freiwilligen Offenlegung für internationale Fernverkäufer einführen wird, um diese Unternehmen zu ermutigen, die Umsatz- und Nutzungssteuerregeln und -vorschriften des Bundesstaates einzuhalten, einschließlich der Registrierung und Zahlung aller fälligen Steuern. Wie das WDOR mitteilte, können berechtigte Steuerpflichtige bis zu 39 % der möglichen Strafen, einschließlich der Strafen für erhebliche Unterbezahlung, Nichtregistrierung und verspätete Einreichung, vermeiden.
Dauer des Programms, Zulassungskriterien und Vorteile
Steuerpflichtige, die am Remote Seller Voluntary Disclosure Program teilnehmen möchten, müssen ihren Online-Antrag zwischen dem 1. Februar und dem 31. März 2026 über das WDOR-Portal einreichen. Um sich für das Programm zu qualifizieren, müssen Unternehmen ihren Sitz außerhalb der USA haben und mehrere strenge Bedingungen erfüllen. So dürfen Unternehmen, die nicht in den USA ansässig sind, während des aktuellen gesetzlichen Zeitraums, der die letzten vier Jahre plus das laufende Jahr umfasst, nicht beim WDOR registriert gewesen sein oder Steuern eingereicht haben.
Darüber hinaus dürfen diese Unternehmen im gleichen Zeitraum nicht vom WDOR wegen Durchsetzungsmaßnahmen wie Prüfungen oder Nachforschungen zur Einhaltung der Vorschriften kontaktiert worden sein, um sicherzustellen, dass die Offenlegung wirklich freiwillig und nicht durch eine Untersuchung veranlasst ist. Da das Programm für Unternehmen gedacht ist, die unbeabsichtigte oder nicht betrügerische Verstöße korrigieren wollen, sind Unternehmen, die in irgendeiner Form Steuerhinterziehung oder falsche Angaben gemacht haben, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Was die Vorteile anbelangt, so profitieren die Unternehmen nicht nur von geringeren Strafen, sondern auch von einem deutlich verkürzten Rückblickzeitraum: 4 Jahre plus das laufende Jahr für die Gewerbesteuer und nur 12 Monate für die nicht eingezogene Einzelhandelsumsatzsteuer. Wenn Unternehmen jedoch Umsatz- oder Gebrauchssteuer erhoben, aber nicht abgeführt haben, wird der Rückwirkungszeitraum unbegrenzt, und die Verzugsstrafe gilt speziell für die nicht abgeführten Beträge.
Fazit
Anspruchsberechtigte internationale Unternehmen, die steuerpflichtige Verkäufe an Verbraucher im Bundesstaat Washington tätigen und sich bewusst sind, dass sie nicht registriert sind und für die Zwecke der bundesstaatlichen B&O- und Einzelhandelsumsatzsteuer einen wesentlichen Bezug zu Washington hergestellt haben und somit die bundesstaatlichen Vorschriften nicht einhalten, erhalten die Möglichkeit, unter günstigeren Bedingungen sauber zu werden. Da das Programm nur von kurzer Dauer sein wird, sollten internationale Unternehmen umgehend handeln und alle erforderlichen Daten und Dokumente für eine rechtzeitige Antragstellung vorbereiten.
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