Veränderung im US-Handel: IEEPA-Zölle enden, 10 %-Zölle beginnen

Am 20. Februar ereigneten sich zwei wichtige Ereignisse: Der Oberste Gerichtshof entschied über die Anwendung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) durch Präsident Trump zur Einführung von Zöllen, und das Weiße Haus veröffentlichte als Reaktion auf diese Entscheidung eine Durchführungsverordnung und eine Präsidialerklärung.
Urteil des Obersten Gerichtshofs und neue Zölle
In einer 6:3-Entscheidung urteilte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Präsident Trump gemäß dem IEEPA nicht befugt war, die im Vorjahr eingeführten länderspezifischen Zölle zu erheben. Darüber hinaus stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt, und betonte, dass die Verfassung die Befugnis zur Erhebung von Zöllen allein dem Kongress zuweist.
Damit bestätigte das Urteil faktisch frühere Entscheidungen untergeordneter Gerichte. Konkret hatten sowohl das Gericht für internationalen Handel (CIT) als auch das Berufungsgericht für den Federal Circuit (CAFC) zuvor festgestellt, dass der Präsident seine gesetzlichen Befugnisse überschritten habe, indem er sich auf das IEEPA stützte, um Zölle auf Importe aus Kanada, Mexiko und China sowie die sogenannten Gegenzölle zu rechtfertigen.
Ob Importeure Rückerstattungen für zuvor im Rahmen des IEEPA erhobene Zölle erhalten und wie und wann solche Rückerstattungen bearbeitet werden, hängt nun von weiteren Maßnahmen des CIT und der Trump-Regierung ab. Kurz nach der Veröffentlichung des Urteils des Obersten Gerichtshofs kündigte das Weiße Haus jedoch eine Reihe von Exekutivmaßnahmen an, mit denen sowohl das alte Zollsystem abgeschafft als auch neue Handelsmaßnahmen unter anderer gesetzlicher Befugnis eingeführt wurden.
Zunächst wurden mit einer Durchführungsverordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen” alle im Rahmen des IEEPA verhängten Zölle sofort aufgehoben und angeordnet, dass ihre Erhebung so bald wie möglich eingestellt wird. Gleichzeitig wurde eine Präsidialerklärung mit dem Titel „Einführung einer vorübergehenden Einfuhrzuschlag zur Bewältigung grundlegender internationaler Zahlungsprobleme” veröffentlicht. Die Proklamation führt einen neuen, vorübergehenden Zollsatz von 10 % auf Einfuhren aus allen Ländern ein, der am 24. Februar 2026 in Kraft tritt.
Darüber hinaus wurde eine Durchführungsverordnung mit dem Titel „Fortsetzung der Aussetzung der zollfreien De-minimis-Behandlung für alle Länder” veröffentlicht, mit der die zollrechtliche Behandlung von Sendungen mit geringem Wert, die zuvor aufgrund einer früheren Durchführungsverordnung ihren zollfreien Status verloren hatten, an den neu angekündigten Zuschlag von 10 % angepasst wurde.
Fazit
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs beendete zwar die auf dem IEEPA basierenden Zölle, ließ jedoch die praktische Frage der Rückerstattung der bereits erhobenen Zölle offen. Gleichzeitig handelte die Trump-Regierung schnell, um die für ungültig erklärten Maßnahmen durch ein neues vorübergehendes Zollsystem zu ersetzen, das auf einem anderen gesetzlichen Rahmen basiert. Insgesamt deuten diese beiden miteinander verbundenen Ereignisse darauf hin, dass die Handelsbeschränkungen auf einer anderen Rechtsgrundlage fortgesetzt werden.
Quelle: Urteil des Obersten Gerichtshofs – Learning Sources Inc. gegen Trump Nr. 24–1287, Das Weiße Haus, VATabout
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