Umsatzsteuerbestimmungen für KI-Software in Kentucky

Das Finanzministerium von Kentucky (DOR) hat einen Newsletter veröffentlicht, der sich unter anderem mit der Frage befasst, wie die Umsatz- und Gebrauchssteuerregeln des Bundesstaates auf den Verkauf von vorgefertigter Computersoftware und vorgefertigten Computersoftware-Zugangsdiensten, einschließlich solcher mit KI-Komponenten, anzuwenden sind. Mit diesem Newsletter möchte das DOR in erster Linie praktische Informationen bereitstellen, um Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer Umsatz- und Gebrauchssteuerpflichten zu unterstützen.
Umsatzsteuerregelungen für KI-gestützte Anwendungen
Das DOR betonte, dass in Kentucky sowohl vorgefertigte Computersoftware als auch vorgefertigte Computersoftware-Zugangsdienste der Umsatz- und Gebrauchssteuer unterliegen, da sie als materielle persönliche Vermögenswerte behandelt werden. Folglich unterliegen diese Software und Dienste der Umsatzsteuer, wenn sie im Einzelhandel verkauft und an den Käufer geliefert werden, einschließlich per Download oder auf anderem elektronischen Wege.
Für die Anwendung der Umsatz- und Gebrauchssteuer ist es irrelevant, ob die Software in materieller Form geliefert oder per Fernzugriff über das Internet abgerufen wird, solange das Produkt als vorgefertigte Computersoftware gilt. Selbst wenn vorgefertigte Software für einen Kunden modifiziert oder erweitert wird, bleiben diese Änderungen steuerpflichtig, es sei denn, die Anpassungskosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Obwohl heutige Softwareprodukte häufig KI-Funktionen enthalten, darunter die Fähigkeit, Ausgaben oder Antworten auf der Grundlage von benutzerdefinierten Daten ohne explizite Neuprogrammierung anzupassen, macht diese adaptive Funktionalität die Software nicht zu einer kundenspezifischen Software, die steuerbefreit ist. Daher wird Software, die KI-Komponenten enthält, wie jede andere Softwareanwendung behandelt und muss gemäß der gesetzlichen Definition von steuerpflichtiger vorgefertigter Computersoftware analysiert werden.
Fazit
Das DOR legte die Umsatz- und Nutzungsgesetze von Kentucky so aus, dass der Verkauf von KI-fähiger Software als vorgefertigte Computersoftware der Umsatz- und Nutzungssteuer unterliegt, es sei denn, die Software wurde speziell für einen bestimmten Käufer entwickelt und gilt als kundenspezifische Software. Wie die Software an den Kunden geliefert wird, ob als Download oder per Fernzugriff als SaaS, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Quelle: Finanzministerium von Kentucky
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