Leitfaden zu Umsatz- und Gebrauchssteuern in Wisconsin: Steuersätze, Vorschriften und steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen

Grundlagen der Umsatz- und Gebrauchssteuer in Wisconsin
Umsatzsteuer
In Wisconsin wird die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis von Waren erhoben, die von Einzelhändlern verkauft werden, wenn die Artikel für den Gebrauch durch den Käufer und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Umsatzsteuer wird auf Einzelhandelsgeschäfte erhoben, z. B. wenn ein Kunde ein Kleid in einem Bekleidungsgeschäft kauft, ein Auto für den persönlichen Gebrauch bei einem Händler erwirbt oder Holz für den Hausbau an einen Zimmermann verkauft wird.
Gebrauchsteuer
Die Gebrauchssteuer wird erhoben, wenn steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in Wisconsin gelagert, verwendet oder verbraucht werden und noch keine Umsatz- oder Gebrauchssteuer entrichtet wurde. Der Hauptzweck der Gebrauchssteuer besteht darin, sicherzustellen, dass Käufe, die außerhalb des Bundesstaates oder bei Anbietern getätigt wurden, die keine Umsatzsteuer in Wisconsin erheben, bei der Einfuhr in den Bundesstaat besteuert werden. Es ist zu beachten, dass nicht alle Städte und Landkreise eine Gebrauchssteuer erheben.
Umsatz- und Gebrauchssteuersätze in Wisconsin
In Wisconsin gilt eine landesweite Umsatz- und Gebrauchssteuer von 5 %. Zusätzlich kann eine Umsatz- und Gebrauchssteuer von 0,5 % anfallen, wenn der Bezirk die Gebrauchssteuer erhebt. Insbesondere erhebt der Bezirk Milwaukee eine Bezirksumsatzsteuer von 0,9 %, während die Stadt Milwaukee, die sich über mehrere Bezirke erstreckt, eine Umsatzsteuer von 2 % hat. In Wisconsin gibt es auch eine Umsatz- und Gebrauchssteuer von 0,1 % für Baseballstadien.
Steuerbefreite Transaktionen
Im Allgemeinen unterliegen alle Einzelhandelsverkäufe und -käufe von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen der Umsatz- oder Gebrauchssteuer von Wisconsin, sofern keine Befreiung gilt. Ob die Transaktion steuerbefreit ist, hängt davon ab, ob die Produkte oder Dienstleistungen steuerbefreit sind, wie sie verwendet werden und von anderen spezifischen Kriterien sowie davon, ob der Käufer oder Verkäufer steuerbefreit ist.
Zu den steuerbefreiten Produkten gehören Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, mit Ausnahme von Süßigkeiten, Softdrinks, Nahrungsergänzungsmitteln und Fertiggerichten. Bestimmte Medikamente, langlebige medizinische Geräte, Mobilitätshilfen und Prothesen sind ebenfalls von der Umsatz- und Gebrauchssteuer befreit.
Nexus-Regeln in Wisconsin
Ob eine Person oder ein Unternehmen in Wisconsin steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie bzw. es einen Nexus in diesem Bundesstaat begründet hat. Es gibt drei Arten von Nexus, die Steuerpflichtige begründen können: physischer, wirtschaftlicher und Markt-Nexus.
Physischer Nexus
Einzelpersonen oder Unternehmen gelten als physisch in Wisconsin präsent und müssen sich registrieren und die Umsatz- oder Gebrauchssteuer von Wisconsin entrichten, wenn sie Immobilien in diesem Bundesstaat besitzen, steuerpflichtige Produkte vermieten, Büros, Lagerhäuser oder Verkaufsstellen unterhalten. Darüber hinaus reicht es aus, Vertreter oder Beauftragte zu haben, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen oder liefern, Produkte installieren, Firmenfahrzeuge für Lieferungen nutzen, Bauarbeiten durchführen oder über verbundene Unternehmen tätig sind, die den Verkauf in Wisconsin erleichtern oder fördern, um einen physischen Nexus zu schaffen.
Wirtschaftlicher Nexus
Seit Oktober 2018 verlangt Wisconsin von Fernverkäufern oder Verkäufern außerhalb des Bundesstaates, die keine physische Präsenz im Bundesstaat haben, die Umsatz- oder Gebrauchssteuer auf steuerpflichtige Produkte und Dienstleistungen zu erheben und abzuführen, sobald sie den Schwellenwert für den wirtschaftlichen Nexus überschreiten. Der Schwellenwert wurde ursprünglich auf 100.000 USD oder 200 oder mehr separate Transaktionen festgelegt und 2021 geändert, um den Transaktionsschwellenwert zu streichen.
Daher sind seit Februar 2021 Fernverkäufer, deren Bruttoumsatz in Wisconsin im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr 100.000 USD übersteigt, umsatz- und gebrauchsteuerpflichtig. Bemerkenswert ist, dass der Bruttoumsatz alle Verkäufe in Wisconsin umfasst, einschließlich Verkäufe zum Weiterverkauf, steuerpflichtige und steuerbefreite Verkäufe.
Marktplatz-Nexus
Nach der Entscheidung, wirtschaftliche Nexus-Regeln für Fernverkäufer einzuführen, hat Wisconsin im Jahr 2020 Marktplatzvermittlerregeln erlassen, die Marktplatzanbieter verpflichten, Umsatz- oder Gebrauchssteuer auf alle Verkäufe steuerpflichtiger Produkte und Dienstleistungen zu erheben und abzuführen, die sie im Namen von Marktplatzverkäufern vermitteln. Die Verpflichtung zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer entsteht, wenn der Bruttoumsatz des Marktplatzes im aktuellen oder vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 USD übersteigt.
Steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Wisconsin
Die Umsatz- und Gebrauchssteuer in Wisconsin gilt für den Einzelhandelsverkauf von materiellen beweglichen Gütern wie Kleidung, Computern, Büroausstattung, Strom, Gas, Dampf, Wasser und vorgefertigter Computersoftware sowie für US-Münzen und -Briefmarken, die als Sammlerstücke zu einem Preis über ihrem Nennwert verkauft oder gehandelt werden.
Zu den steuerpflichtigen Dienstleistungen gehören unter anderem Eintritts- und Zugangsrechte zu Vergnügungs-, Sport-, Unterhaltungs- oder Freizeiteinrichtungen oder -veranstaltungen, Reparatur und Wartung von materiellen beweglichen Gütern, Gegenständen, Immobilien oder Waren, Zimmer oder Unterkünfte für weniger als einen Monat sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
Gebündelte Transaktionen und der „True Object Test”
Wenn ein Einzelhändler zwei oder mehr unterschiedliche und identifizierbare Produkte oder Dienstleistungen zusammen zu einem einzigen, nicht aufgeschlüsselten Preis verkauft, wird dies als gebündelte Transaktion behandelt. Im Allgemeinen unterliegt der gesamte Verkaufspreis einer gebündelten Transaktion der Umsatz- oder Gebrauchssteuer. Wenn der Einzelhändler jedoch anhand seiner Aufzeichnungen den Teil des Preises, der auf nicht steuerpflichtige Produkte entfällt, angemessen identifizieren kann, darf er nur den steuerpflichtigen Teil besteuern, was jedoch nicht für Artikel wie Lebensmittel, Medikamente oder medizinische Geräte gilt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Transaktionen mit verhandelbaren Preisen, die auf der Auswahl des Kunden basieren, Verkäufe, bei denen ein steuerpflichtiges Produkt oder eine steuerpflichtige Dienstleistung für eine steuerbefreite Dienstleistung oder eine andere Dienstleistung unerlässlich ist, Transaktionen, bei denen steuerpflichtige Produkte einen geringen Prozentsatz des Gesamtpreises ausmachen, oder Transaktionen mit Immobilien nicht als gebündelt gelten.
E-Commerce-Rahmen
Fernverkäufer, die einen wirtschaftlichen Bezug herstellen, können sich registrieren, um mit der Erhebung und Abführung von Umsatz- oder Gebrauchssteuern zu beginnen, indem sie das Online-Registrierungssystem von Wisconsin oder die Streamlined Sales Tax nutzen. Bemerkenswert ist, dass sich Fernverkäufer auch dann für die Umsatz- oder Gebrauchssteuer von Wisconsin registrieren müssen, wenn sie nur nicht steuerpflichtige Artikel verkaufen, aber die Schwelle von 100.000 USD Bruttoumsatz überschreiten.
Marktplatzregeln
Fernverkäufer, die ihre Waren und Dienstleistungen über Online-Marktplätze anbieten und verkaufen, werden gemeinhin als Marktplatzverkäufer bezeichnet. Es gibt zwei typische Fälle von Verkäufen durch Marktplatzverkäufer.
Der erste Fall ist, dass diese Verkäufer ihre Waren und Dienstleistungen sowohl über Marktplätze als auch über andere Kanäle, wie z. B. ihre eigenen Websites oder Online-Shops, anbieten und verkaufen. In solchen Fällen werden alle Verkäufe, unabhängig vom Kanal, bei der Feststellung, ob die wirtschaftliche Nexus-Schwelle überschritten wird, berücksichtigt.
Verkäufer sind in der Regel nicht für die Erhebung von Steuern auf Verkäufe über diese Anbieter verantwortlich, müssen sich jedoch registrieren und Steuern auf Verkäufe erheben, die nicht über einen Marktplatz getätigt werden. Insbesondere muss ein Marktplatzverkäufer alle Verkäufe, einschließlich der über einen Marktplatzanbieter getätigten, in seiner Steuererklärung angeben und dann die über den Anbieter getätigten Verkäufe abziehen.
In Fällen, in denen Marktplatzverkäufer Waren und Dienstleistungen ausschließlich über einen Marktplatzanbieter verkaufen, müssen der Anbieter oder die Vermittler die Umsatz- oder Gebrauchssteuer auf alle steuerpflichtigen Verkäufe, die sie für Marktplatzverkäufer vermitteln, einziehen und abführen.
Digitale Waren und Dienstleistungen
Wisconsin erhebt eine Umsatz- und Nutzungssteuer von 5 % auf bestimmte digitale Güter, die elektronisch an den Käufer übertragen werden, d. h. der Zugriff oder Empfang erfolgt über das Internet, Streaming, E-Mail oder ähnliche nicht-physische Lieferungen. Allerdings sind nicht alle digitalen Produkte steuerpflichtig. Steuern gelten für bestimmte digitale Güter und zusätzliche digitale Güter sowie für zugehörige digitale Codes, die das Recht zum Erwerb solcher Güter gewähren.
Zu den bestimmten digitalen Gütern gehören digitale Audiowerke, digitale audiovisuelle Werke und digitale Bücher. Mit anderen Worten: Die Bereitstellung von gestreamter oder heruntergeladener Musik und Sprachaufnahmen, Filmen, Videos und ähnlichen Inhalten, E-Books und anderen elektronischen Textwerken ist steuerpflichtig.
Zu den zusätzlichen digitalen Gütern gehören Grußkarten, fertige Kunstwerke, Zeitschriften, Video- und elektronische Spiele sowie elektronisch gelieferte Nachrichten- oder Informationsprodukte. Diese digitalen Güter werden unabhängig davon besteuert, ob sie dauerhaft oder vorübergehend genutzt werden und ob laufende Zahlungen erforderlich sind.
Digitale Güter sind jedoch steuerfrei, wenn derselbe Artikel in materieller Form steuerfrei wäre. Beispielsweise ist ein Online-Zeitungsabonnement steuerfrei, da eine gedruckte Zeitung steuerfrei ist.
Digitaler Marktplatz
Um in Wisconsin als Marktplatzanbieter zu gelten, muss eine Person den Einzelhandelsverkauf im Namen eines anderen Verkäufers erleichtern, indem sie die steuerpflichtigen Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers in irgendeiner Weise auflistet oder bewirbt. Darüber hinaus muss eine Person oder ein Unternehmen direkt oder indirekt Zahlungen von Käufern abwickeln, unabhängig davon, ob die Person eine Vergütung oder eine andere Gegenleistung für ihre Dienstleistungen erhält.
Betreiber einer digitalen Plattform
Sobald Marktplatzanbieter die Schwelle von 100.000 USD an Bruttoeinnahmen aus eigenen oder vermittelten Verkäufen überschreiten, müssen sie den Marktplatzverkäufer darüber informieren, dass sie die Umsatz- oder Gebrauchssteuer von Wisconsin auf alle steuerpflichtigen Verkäufe, einschließlich Beherbergungsdienstleistungen, einziehen und abführen. Anbieter sind nicht verpflichtet, für jeden Marktplatzverkäufer eine separate Umsatzsteuererklärung einzureichen. Stattdessen melden Anbieter ihre Verkäufe und die Verkäufe aller ihrer Marktplatzverkäufer in einer einzigen Umsatzsteuererklärung.
Anbieter können geprüft und für die Umsatz- oder Gebrauchssteuer des Bundesstaates Wisconsin auf Verkäufe, die sie für Marktplatzverkäufer vermitteln, haftbar gemacht werden. Der einzige Fall, in dem Anbieter nicht haftbar sind, ist, wenn ihnen eine Befreiung von der Erhebung und Abführung der Steuer gewährt wurde oder wenn sie nachweisen können, dass Fehler bei der Steuererhebung oder -abführung auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Marktplatzverkäufers zurückzuführen sind.
Das Finanzministerium gewährt Marktplatzanbietern, die einen Antrag stellen, eine Befreiung von der Erhebung und Abführung der Umsatz- oder Gebrauchssteuer in Wisconsin, wenn die Verkäufe ausschließlich für Marktplatzverkäufer getätigt werden, die unter einer gemeinsamen Hotel-, Motel- oder Restaurantmarke operieren.
Anmelde- und Zahlungspflichten in Wisconsin
Steuerpflichtige Personen, die der Umsatz- und Gebrauchssteuer unterliegen, müssen für jeden Berichtszeitraum eine Steuererklärung einreichen, auch wenn keine Steuer geschuldet wird. In der Regel sind die Einreichungsfristen monatlich, vierteljährlich oder jährlich, wobei vierteljährlich die Standardeinstellung ist, sofern das Finanzministerium den Steuerpflichtigen nichts anderes mitteilt. Beispielsweise müssen saisonale Einzelhändler während der Monate, in denen sie geöffnet sind, monatliche Steuererklärungen einreichen. Wenn die Umsatz- und Gebrauchssteuerpflicht 3.600 USD pro Quartal übersteigt, sind außerdem monatliche Einreichungen und Zahlungen erforderlich.
Strafen bei Nichteinhaltung der Umsatz- und Gebrauchssteuerpflichten
Die Nichtabgabe oder Nichtzahlung der Umsatz- oder Gebrauchssteuer in Wisconsin bis zum Fälligkeitsdatum hat mehrere Strafen und Konsequenzen zur Folge. Wenn die Nichtzahlung durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, wird für jeden Monat oder Teil eines Monats, um den die Steuererklärung verspätet ist, eine Strafe in Höhe von 5 % der fälligen Steuer fällig, bis zu einem Höchstbetrag von 25 %, zusammen mit einer Gebühr für verspätete Einreichung in Höhe von 20 USD. Zusätzlich werden jährlich 18 % Zinsen auf nicht gezahlte Steuern berechnet, und bei verspäteter Zahlung der Steuern verfällt jeglicher Einzelhandelsrabatt.
Die Einreichung falscher Steuererklärungen oder Rückerstattungsanträge führt zu zusätzlichen Strafen. Bei Fahrlässigkeit bei der Einreichung einer Steuererklärung oder eines Rückerstattungsantrags wird eine Strafe in Höhe von 25 % auf die zusätzlichen Steuern oder die zu viel beantragte Rückerstattung erhoben, während Betrug je nach Vorsatz Strafen von 50 % bis 100 % nach sich ziehen kann.
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