EU: Europäisches Parlament verabschiedet Entschließungen zur ViDA

Nachdem Estland auf der ECOFIN-Tagung zum zweiten Mal sein Veto gegen die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) eingelegt hatte, war klar, dass dieses Reformpaket während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft nicht verabschiedet werden würde und dass es der ungarischen Präsidentschaft obliegen würde, diesen Prozess fortzusetzen.
Während wir immer noch darauf warten, dass das ViDA in eine der nächsten ECOFIN-Sitzungen aufgenommen wird, was voraussichtlich im Herbst der Fall sein wird, wurden in Bezug auf ViDA einige Fortschritte erzielt.
Am 24. Juli 2024 verabschiedete das Europäische Parlament drei legislative Entschließungen, die Entschließung C/2024/4246, die Entschließung C/2024/4247 und die Entschließung C/2024/4248, mit denen mehrere Aspekte des ViDA-Pakets gebilligt und geändert wurden.
Wichtige Änderungen des ViDA-Vorschlags
Die erste Entschließung bezieht sich auf die MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter. Sie ändert zahlreiche Bestimmungen zu den MwSt-Meldepflichten, insbesondere hinsichtlich der Befolgungskosten für KMU. Außerdem wird die Bedeutung von Intrastat als Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs hervorgehoben. Darüber hinaus wird festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2028 die elektronische Rechnungsstellung die Standardmethode für die Dokumentation von MwSt.-Umsätzen sein wird und dass die Akzeptanz des Empfängers nicht mehr erforderlich sein wird.
Eine weitere wichtige Bestimmung in dieser Entschließung ist die potenzielle Konsolidierung aller drei OSS-Systeme - Union, Nicht-Union und IOSS -, so dass alle Lieferungen, wie z. B. importierte Waren, Dienstleistungen und Inlandsverkäufe, über ein einziges Portal gemeldet werden.
Eine der wichtigsten Informationen, die diese Entschließung enthält, ist, dass das ViDA-Paket ab dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt werden soll.
Die zweite Entschließung regelt die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer für das digitale Zeitalter. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Europol zur Betrugsbekämpfung Zugang zu Mehrwertsteuerinformationen über innergemeinschaftliche Umsätze haben werden.
Die dritte Entschließung bezieht sich auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, Sonderregelungen und Sondervereinbarungen für die Erklärung und Zahlung im Zusammenhang mit Fernverkäufen von Importwaren.
Schlussfolgerung
Diese drei vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Verabschiedung des ViDA-Pakets, insbesondere in Anbetracht der in der Entschließung C/2024/4246 genannten Termine. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Arbeiten zur Verabschiedung dieser bahnbrechenden Reform entwickeln werden.
Quelle: Entschließung C/2024/4246, Entschließung C/2024/4247, Entschließung C/2024/4248

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