EU-DAC-9-Richtlinie: Wichtige Änderungen für multinationale Unternehmen im Rahmen der Säule 2 der globalen Mindeststeuer
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Nach der Annahme durch den Europäischen Rat am 14. April 2025 wurde die Richtlinie (EU) 2025/872 des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, auch bekannt als DAC 9-Richtlinie, am 6. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die DAC 9-Richtlinie zielt darauf ab, die Berichterstattung für große Konzerne zu vereinfachen, die im Rahmen der zweiten Säule der OECD erforderlich ist, die gemeinhin als globale Mindeststeuer mit einem Satz von 15 % bezeichnet wird.
Auswirkungen von DAC 9 auf Steuerpflichtige
Die DAC 9-Regeln sehen eine Befreiung für multinationale Unternehmensgruppen (MNU) vor, die gemäß den Säule-2-Regeln eine Globale Informationserklärung (GIR) bei ihrer Steuerbehörde einreichen müssen. Daher ist die lokale Einheit von der Abgabe befreit, wenn die GIR von der obersten Muttergesellschaft oder einer benannten Einheit in einem Land mit einem qualifizierten Abkommen mit dem EU-Land, in dem das multinationale Unternehmen seinen Sitz hat, eingereicht wird. Dies wird als zentraler Einreichungsansatz bezeichnet.
Als Teil der Maßnahmen zur Unterstützung dieses Systems zielt DAC 9 darauf ab, die notwendigen Vereinbarungen zwischen den EU-Ländern zu treffen, um eine zentrale Einreichung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird ein Mechanismus für den Datenaustausch festgelegt, so dass die nationalen Steuerbehörden relevante Informationen über die GIR und alle anderen erforderlichen Daten austauschen können.
Darüber hinaus müssen die EU-Länder gemäß DAC 9 sicherstellen, dass Unternehmen, die ihren Meldepflichten nachkommen, eine standardisierte Vorlage, die Top-up Tax Information Return (TTIR), für die Meldung im Rahmen der globalen Mindeststeuer verwenden.
Die Richtlinie trat am 7. Mai 2025 in Kraft und unterstreicht, dass die EU-Länder bis zum 31. Dezember 2025 die erforderlichen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften erlassen und veröffentlichen müssen, um DAC 9 in nationales Recht umzusetzen und die Vorschriften einzuhalten. Die Frist für die Umsetzung von DAC 9 in nationales Recht gilt auch für Länder, die sich dafür entschieden haben, die Umsetzung der Richtlinie zu verschieben, wie beispielsweise Malta.
Die erste GIR ist bis zum 30. Juni 2026 fällig, und die EU-Länder haben sechs Monate Zeit, um relevante Informationen zu übermitteln. Die sechs Monate sind jedoch nur für das erste Geschäftsjahr der Berichterstattung definiert. Die allgemeine Regel für den folgenden Berichtszeitraum wird drei Monate betragen.
Schlussfolgerung
Für multinationale Unternehmen mit einem jährlichen Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. EUR, die in den Anwendungsbereich der Säule-2-Richtlinie fallen, mit der das globale OECD-Übereinkommen über die internationale Steuerreform in den EU-Rechtsrahmen umgesetzt wurde, gibt es nun einen einfacheren Weg, die Einhaltung der Vorschriften des DAC 9 zu erreichen.
Daher sollten multinationale Unternehmen die festgelegten Regeln und Vorschriften sorgfältig prüfen und ihr System so vorbereiten, dass sie die erforderlichen Daten in dem erforderlichen Format an die Steuerbehörden melden können.
Quelle: Richtlinie (EU) 2025/872 des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 9-Richtlinie), Europäischer Rat, VATabout - EU DAC 9

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