Die Europäische Kommission gab bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Einigung über die gemeinsame Position zum neuen Zollkodex der Union (ZKU) erzielt haben. Diese Einigung bildet das Kernelement der umfassenden Reform der EU-Zollunion. Die Reform zielt darauf ab, die Zollverfahren zu modernisieren und die Überwachung und Kontrolle der in die Zollunion ein- und ausgeführten Waren zu verbessern, mit einem besonderen Schwerpunkt auf E-Commerce-Waren.
Hintergrund der Zollreform und zentrale Elemente
Im Mai 2023 schlug die Europäische Kommission einen neuen ZKU vor, gefolgt von zwei Jahren technischer Beratungen in den Arbeitsgruppen des Rates. Angesichts des wachsenden Drucks durch den Anstieg des E-Commerce und geopolitische Veränderungen erkannte die EU die Notwendigkeit, die Fähigkeit ihrer Zollunion zum Schutz des Binnenmarkts zu transformieren und die Zollbehörden in den EU-Ländern zu vereinheitlichen.
Das zentrale Element dieser Transformation ist die Einrichtung der Europäischen Zollbehörde (EUCA). Die EUCA wird mit der Entwicklung und dem Betrieb eines neuen EU-Zolldaten-Hubs beauftragt, der grundlegend verändern wird, wie EU-Länder zollbezogene Daten erheben, verarbeiten und austauschen. Zudem soll der neue Hub die bestehenden nationalen und transeuropäischen IT-Systeme ersetzen.
Wer Waren in den EU-Binnenmarkt einführen möchte, kann künftig alle erforderlichen Daten und Unterlagen auf einer einzigen Plattform einreichen, selbst wenn die Waren zur Zollabfertigung in mehreren EU-Ländern bestimmt sind. Die Reform des zollrechtlichen Rahmens soll daher zu weniger Bürokratie und niedrigeren Kosten für Importeure beitragen und zugleich den Verbraucherschutz stärken.
Fazit
Dies markiert nur einen von vielen Schritten, die bis zum Abschluss der Reform noch zu bewältigen sind. Mit der Annahme der gemeinsamen Position kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um den Verordnungstext fertigzustellen. Sobald ein Konsens erzielt ist, muss die endgültige Fassung sowohl vom Rat als auch vom Parlament förmlich verabschiedet werden, bevor sie rechtsverbindlich werden und in Kraft treten kann.
Quelle: Europäische Kommission

