Der 1. Januar 2025 markierte den Beginn neuer Umsatzsteuerregeln für Kleinunternehmen im Rahmen der Sonderregelung für die Umsatzsteuer, auch bekannt als SME-Regelung (Kleinunternehmerregelung). Die neu in Kraft getretene SME-Regelung harmonisiert und standardisiert den maximalen Schwellenwert und weitet die Anspruchsberechtigung auf grenzüberschreitend tätige KMU aus.
Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Regeln veröffentlichte die Europäische Kommission einen Überblick und einen kurzen Leitfaden, der die wichtigsten Merkmale der SME-Regelung erläutert.
Auswirkungen der SME-Regelung
Nach der neu eingeführten SME-Regelung können Kleinunternehmen, die Waren und Dienstleistungen verkaufen, von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn ihr gesamter Jahresumsatz aus grenzüberschreitenden Verkäufen in allen EU-Ländern unter 100.000 EUR liegt und den maximalen nationalen Jahresschwellenwert von 85.000 EUR für inländische und grenzüberschreitende Verkäufe nicht übersteigt.
Allerdings können nicht alle Kleinunternehmen die SME-Regelung in Anspruch nehmen. Sind Kleinunternehmen im Vereinigten Königreich, einschließlich Nordirland, oder in einem anderen Nicht-EU-Land ansässig, sind sie nicht für die SME-Regelung berechtigt.
Zudem müssen die EU-Länder die SME-Regelung in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen, damit sie für Kleinunternehmen verfügbar ist. Tun sie dies nicht, können Kleinunternehmen in diesem EU-Land nicht von der SME-Regelung profitieren. Ist das Kleinunternehmen jedoch in einem EU-Land ansässig, das die SME-Regelung nicht umgesetzt hat, kann es dennoch in einem anderen EU-Land auf die grenzüberschreitende SME-Regelung zugreifen.
Weitere Vorteile für Kleinunternehmen neben der Umsatzsteuerbefreiung sind eine einzige Registrierung, eine einzige vierteljährliche Meldung und eine vereinfachte Rechnungsstellung.
EU-Länder wie Österreich, Belgien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Finnland, Deutschland, Irland, Luxemburg, Polen, die Slowakei, Slowenien und Schweden haben ihre nationalen Umsatzsteuerregeln zur SME-Regelung verfügbar gemacht.
Fazit
Die SME-Regelung ist optional, was bedeutet, dass etablierte Kleinunternehmen sowie Start-ups und Kleinunternehmen, die gerade erst ihre Tätigkeit aufnehmen, alle Aspekte ihres Geschäftsbetriebs prüfen und feststellen sollten, ob die SME-Regelung für sie geeignet ist.
Quelle: Europäische Kommission, VATabout

