EU-Parlament billigt ViDA: Mehrwertsteuerreformen und digitale Steuerkontrolle
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Nachdem die Mitglieder des ECOFIN-Rates eine Einigung über den Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielt hatten, musste nur noch eine Reihe von formalen Verfahrensschritten durchgeführt werden, um die Verabschiedung des Gesetzespakets abzuschließen.
Da das Europäische Parlament seine Stellungnahme zum Text der ViDA im Jahr 2023 abgegeben hatte und der endgültige Text am 5. November 2024 angenommen wurde, beschloss der Rat, das Europäische Parlament erneut zu konsultieren und um seine offizielle Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Text zu bitten. Mit 589 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen billigte das Europäische Parlament die endgültige Fassung des Textes.
Auswirkungen auf die Einhaltung der Steuervorschriften und Umsetzungsfristen
Wie das Europäische Parlament betonte, stellt das ViDA-Reformpaket einen Aktionsplan zur Entwicklung eines fairen und einfachen Steuersystems dar, das Steuerbetrug effektiver und effizienter bekämpfen soll. Um dies zu erreichen, sieht das ViDA-Paket drei Änderungen vor, die das EU-Mehrwertsteuersystem besser an das digitale Zeitalter anpassen sollen.
Diese drei Änderungen beinhalten die Einführung eines digitalen Echtzeit-Meldesystems für die elektronische Rechnungsstellung in der EU, die Neudefinition spezifischer MwSt-Vorschriften für digitale Plattformen und die Ausweitung einer einzigen MwSt-Registrierung (OSS) für Unternehmen, die grenzüberschreitende Umsätze tätigen.
Nach dem angenommenen Zeitplan für die Umsetzung wird die Ratifizierung des ViDA-Pakets durch den EU-Rat voraussichtlich im März 2025 erfolgen. Die Ausweitung des OSS ist für Juli 2028 vorgesehen, Regeln für Plattformen zur Vermittlung von Beherbergungs- und Transportdienstleistungen werden zunächst auf freiwilliger Basis ab dem 1. Juli 2028 und dann verpflichtend ab dem 1. Januar 2030 eingeführt, und die digitalen Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung werden voraussichtlich bis Juli 2030 vollständig umgesetzt sein.
Schließlich muss die Harmonisierung der nationalen E-Invoicing-Systeme, die vor dem 2024 eingeführten EU-Standard eingeführt wurden, und des EU-internen E-Invoicing-Systems bis zum 1. Januar 2035 abgeschlossen sein.
Fazit
Die Umsetzung des ViDA-Pakets wird der EU und ihren Mitgliedstaaten mehr Kontrolle bringen, während für Unternehmen, die in der Plattformökonomie, im elektronischen Geschäftsverkehr und in der grenzüberschreitenden Lieferung tätig sind, die Umstellung auf eine digital gestützte Steuerkonformität bedeutet, was letztlich zu einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer vereinfachten Steuerkonformität führen dürfte.
Da die Umstellung auf die digitale Befolgung der Vorschriften unvermeidlich ist und noch genügend Zeit verbleibt, bis diese Vorschriften verbindlich werden, sollten sich die Unternehmen proaktiv auf die neuen Möglichkeiten zur Erfüllung der Mehrwertsteueranforderungen vorbereiten.
Quelle: Europäisches Parlament, Mehrwertsteuerüber

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