Die Europäische Kommission (EK) hat alle interessierten Kreise dazu aufgerufen, bis zum 13. September 2024 ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie und der EU-Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung abzugeben, die die elektronische Fassung der Mehrwertsteuer-Befreiungsbescheinigung betreffen.

Mit diesen Änderungen will die EK die handschriftlich unterzeichneten Papierformulare durch elektronische ersetzen und damit einen weiteren Schritt hin zu einem EU-Mehrwertsteuersystem gehen, das besser für das digitale Zeitalter geeignet ist.

Auswirkungen der Änderungen

Sobald die Änderungen verabschiedet sind, haben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen. Dennoch bleibt die Papierfassung der Mehrwertsteuer-Befreiungsbescheinigung während einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2030 weiterhin als Option bestehen.

Elektronische Mehrwertsteuer-Befreiungsbescheinigungen sind für Umsätze erforderlich, die nach Artikel 151 Absatz 1 der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie als steuerbefreit gelten. Dieser bezieht sich auf die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen diplomatischer und konsularischer Beziehungen oder an anerkannte internationale Einrichtungen sowie auf Lieferungen und Dienstleistungen für die Streitkräfte von EU-Mitgliedstaaten und der NATO.

Der Änderungsvorschlag enthält zudem technische Einzelheiten und Spezifikationen für die Umsetzung digitaler Mehrwertsteuer-Befreiungsbescheinigungen sowie Informationen zum Format der Bescheinigung und zu den Anforderungen an die elektronische Verarbeitung. Die Änderungen sehen die Verwendung eines elektronischen PDF-Formulars vor, das elektronisch übermittelt und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet wird.

Sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Umsätze unterliegen den elektronischen Mehrwertsteuer-Befreiungsbescheinigungen.

Fazit

Der Vorschlag für diese Änderungen steht im Einklang mit dem laufenden Prozess der Digitalisierung der EU-Mehrwertsteuergesetzgebung und der Abschaffung veralteter Formulare und Verfahren wie der handschriftlich unterzeichneten Papierformulare. Während die EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck an der Einführung des ViDA-Pakets arbeiten, sind Änderungen wie diese wertvolle Schritte zur Modernisierung des EU-Steuersystems und zu dessen Effizienz- und Wirksamkeitssteigerung.

Alle interessierten Kreise sollten ihre Stellungnahmen zu dieser Änderung abgeben, da das eingegangene Feedback der Öffentlichkeit an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet wird.

Quelle: European Commission - Directorate-General for Taxation and Customs Union, EU VAT Directive