EU-Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelungen: Bericht 2025 zeigt Ungleichgewicht auf
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Am 2. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die von den EU-Ländern angewandten Ausnahmeregelungen für die Mehrwertsteuer. Der Bericht gibt einen detaillierten Überblick darüber, wie diese besonderen Mehrwertsteuervorschriften in den einzelnen Ländern verteilt sind und genutzt werden, wobei eine konzentrierte Verteilung in nur wenigen Ländern zu erkennen ist. Der Bericht enthält nicht nur Daten über die EU-Länder, sondern auch Analysen darüber, wie diese Maßnahmen in verschiedenen Sektoren und Branchen vertreten sind.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Bericht
Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass von den insgesamt 64 dauerhaften Ausnahmeregelungen rund 75 % aller Fälle auf drei EU-Länder entfallen. Diese Länder sind Luxemburg, Irland und Italien. Die übrigen Ausnahmeregelungen gelten in Malta, Zypern, Griechenland, Frankreich, Portugal, Spanien und Österreich. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie unausgewogen die nationalen Ausnahmen in der EU genutzt werden.
Darüber hinaus sind insgesamt 54 Transaktionsarten von diesen Ausnahmeregelungen betroffen. Mehr als 90 % aller Ausnahmeregelungen betreffen entweder stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze, die unter 5 % liegen, oder Parkgebühren, die in der Regel zwischen 12 % und 14 % liegen. Aus den Daten geht hervor, dass die meisten EU-Länder diese Ausnahmeregelungen nutzen, um sozial oder wirtschaftlich sensible Sektoren zu unterstützen, anstatt sie vollständig zum Nullsatz zu besteuern.
In Bezug auf die Sektoren hebt der Bericht hervor, dass der Wohnungs- und Bausektor den größten Anteil aller Ausnahmeregelungen ausmacht, da rund 30 % aller Ausnahmeregelungen in diesen Sektoren angewandt werden. Dies zeigt, dass sich die Politik der EU-Länder auf erschwinglichen Wohnraum und Renovierung konzentriert. Weitere herausragende Wirtschaftszweige sind Kultur, Tourismus, öffentliche Dienstleistungen, Lebensmittel und Gastgewerbe sowie Finanzdienstleistungen, die zusammen etwa 40 % ausmachen. Die dritte Gruppe von Wirtschaftszweigen, wie Landwirtschaft, Tierschutz und Rundfunk, ist in geringerem Maße betroffen.
In dem Bericht wird auch hervorgehoben, dass sieben EU-Länder insgesamt 33 Ausnahmeregelungen für Waren und Dienstleistungen angewandt haben, wovon 45 % auf Luxemburg entfallen. Irland wendet nach wie vor einen besonderen Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Gegenstände an, z. B. Kinderkleidung und Dienstleistungen im Seeverkehr. Italien, Zypern, Frankreich, Spanien und Griechenland sind EU-Länder, die unter ähnlichen Bedingungen stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze zwischen 2,1 % und 4 % beibehalten.
Fazit
Während die Mehrwertsteuerreform 2022 darauf abzielte, einen gerechteren und flexibleren Rahmen für ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu schaffen, zeigt der Bericht, dass sich die Anwendung dieser Ausnahmeregelungen in der Praxis nach wie vor stark auf zwei Schlüsselparameter konzentriert. Einerseits entfallen allein auf Luxemburg, Irland und Italien drei Viertel aller dauerhaften Ausnahmeregelungen. Andererseits haben die EU-Länder diese Ausnahmeregelungen vor allem für den Wohnungs- und Bausektor genutzt.
Die ungleiche Verteilung wirft eine kritische Frage nach dem Gleichgewicht zwischen der nationalen Steuerautonomie und dem Engagement der EU für ein harmonisiertes Steuersystem auf. Nichtsdestotrotz werden die Ergebnisse als wichtige Referenz für die bevorstehende Neubewertung von Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie dienen. Folglich könnte das Ergebnis eine Richtschnur für mögliche künftige Aktualisierungen der Rechtsvorschriften über die Struktur der Mehrwertsteuersätze auf EU-Ebene sein.
Quelle: EUR-Lex

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