EU verwarnt Belgien, Frankreich und Malta wegen der IT-Lücke bei der Mehrwertsteuer für KMU
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Die Europäische Kommission hat ihr regelmäßiges Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen veröffentlicht, in denen sie rechtliche Schritte gegen EU-Länder einleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die wichtigsten Entscheidungen sind nach Politikbereichen, einschließlich Steuern, gegliedert. Im Rahmen des Vertragsverletzungspakets vom Oktober hat die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben an Belgien, Frankreich und Malta gerichtet, weil diese Länder die nach den neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften für KMU erforderlichen IT-Systeme nicht vollständig eingeführt haben.
Einzelheiten zu den Vertragsverletzungen und weitere Schritte
Am 1. Januar 2025 traten die Vorschriften der Richtlinie 2020/285/EU in Kraft, die eine vereinfachte Mehrwertsteuerregelung einführen, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, Verkäufe ohne Erhebung von Mehrwertsteuer zu tätigen und ihren Verwaltungsaufwand zu verringern. Diese Richtlinie ermöglicht es insbesondere KMU, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, von denselben Mehrwertsteuerbefreiungen zu profitieren wie inländische KMU.
Damit diese EU-KMU-Regelung ordnungsgemäß funktioniert, waren die EU-Länder verpflichtet, bis zum 1. Januar 2025 über IT-Infrastrukturen zu verfügen, die einen effektiven Informationsaustausch innerhalb der EU ermöglichen. Die Europäische Kommission stellte jedoch fest, dass nicht alle EU-Länder diese Anforderung erfüllten. Insbesondere Belgien, Frankreich und Malta haben noch nicht sichergestellt, dass alle erforderlichen IT-Funktionen vorhanden sind. Daher hat die Europäische Kommission diesen Ländern eine förmliche Aufforderung mit einer Frist von zwei Monaten zur Erfüllung der Anforderungen zugestellt.
Reagieren diese EU-Länder nicht angemessen auf diese Mahnungen, kann die Europäische Kommission die Angelegenheit weiter eskalieren, indem sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren abgibt. Wenn die Angelegenheit weiter eskaliert, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, um finanzielle Sanktionen zu fordern.
Schlussfolgerung
Belgien, Frankreich und Malta haben zwei Monate Zeit, um der Aufforderung der Europäischen Kommission nachzukommen und ihre IT-Systeme zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen IT-Funktionen vorhanden sind. Es bleibt jedoch abzuwarten, was diese EU-Länder tun werden und ob sich die Situation weiter verschärfen wird. Solange diese Angelegenheit nicht geklärt ist, könnten kleine Unternehmen bei der Anwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für KMU jedoch auf besondere Schwierigkeiten stoßen.
Quelle: Europäische Kommission
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