EU will 3-Euro-Zoll auf Pakete mit geringem Wert im elektronischen Handel einführen
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Nach der Ankündigung der Abschaffung des Schwellenwerts von 150 EUR hat sich die Europäische Kommission erneut mit dem Thema befasst, indem sie erklärte, dass sie die EU-Länder bei der Einführung einer pauschalen Zollgebühr von 3 EUR auf Pakete mit geringem Wert im elektronischen Handel ab Juli 2026 unterstützt, um das wachsende Ungleichgewicht zwischen Online-Importen und dem traditionellen Einzelhandel zu bekämpfen.
Hauptgründe und Zweck der regulatorischen Änderungen
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von kleinen Paketen, die in die EU gelangen, haben die bestehenden Zollvorschriften Schwierigkeiten, einen fairen Wettbewerb und eine wirksame Überwachung zu gewährleisten. Daher haben die Europäische Kommission und die EU-Länder beschlossen, dass es notwendig ist, im Rahmen der allgemeinen Zollreform eine vorübergehende Maßnahme einzuführen, bis der EU-Zolldatendrehkreuz im Jahr 2028 in Betrieb genommen wird.
Die Lösung, auf die sich alle Beteiligten geeinigt haben, besteht darin, vorübergehend eine Zollgebühr von 3 EUR pro Sendung auf Pakete mit geringem Wert zu erheben, die aus Drittländern direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Die Zollabgabe unterscheidet sich von den separaten Diskussionen über eine mögliche EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete im elektronischen Geschäftsverkehr, mit der die steigenden Verwaltungs- und Überwachungskosten der Zollbehörden aufgrund der schieren Menge der Sendungen ausgeglichen werden sollen.
Der Hauptzweck der neu eingeführten Zollgebühr ist der Schutz der EU-Unternehmen und die Beseitigung des Wettbewerbsvorteils, den bestimmte Unternehmen des elektronischen Handels derzeit genießen. Andererseits zielt die umfassende Zollreform darauf ab, die EU-Zollunion zu stärken, Einzelhändler und Arbeitnehmer in der EU zu schützen und den Verbraucherschutz zu verbessern, indem ein fairerer Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen und Nicht-EU-Online-Plattformen gewährleistet wird.
Schlussfolgerung
Mit den neuen Vorschriften und der anstehenden Reform der Zollvorschriften hat die EU ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Verwaltung des Handels an ihren Außengrenzen zu modernisieren und die weitreichendste Zollreform seit der Gründung der Zollunion im Jahr 1968 zu vollenden. Die Entscheidung, Zölle in Höhe von 3 EUR auf kleine Pakete bei der Einfuhr in die EU einzuführen, ist ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und einer wirksamen Grenzkontrolle und -organisation in der modernen Landschaft des elektronischen Handels.
Quelle: Europäische Kommission, Mehrwertsteuerüber
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