Direkter Zugang für EPPO & OLAF zur Bekämpfung des EU-Mehrwertsteuerbetrugs
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Die Europäische Kommission hat Änderungen an der Verordnung 904/2010 vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit und die Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer zu stärken, indem die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) formell in den bestehenden Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit integriert werden. Im Kern zielt der Vorschlag darauf ab, Informationslücken zwischen den Steuerbehörden und den Vollstreckungsbehörden auf EU-Ebene zu schließen, indem sowohl EPPO als auch OLAF eine direktere Rolle bei der Zusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer eingeräumt wird.
Auswirkungen des Vorschlags
Nach den vorgeschlagenen Änderungen würden sowohl EPPO als auch OLAF direkt an das Eurofisc-Netz angeschlossen, eine EU-Plattform, die von den nationalen Steuerverwaltungen zum Informationsaustausch und zur Aufdeckung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug genutzt wird. Auf diese Weise würden die EU-Regulierungsbehörden eine schnellere und besser strukturierte Kommunikation zwischen den nationalen Behörden und den EU-Betrugsbekämpfungsstellen ermöglichen. Darüber hinaus würden EPPO und OLAF einen speziellen, direkten und zentralisierten Zugang zu den im Rahmen der Verordnung eingerichteten mehrwertsteuerbezogenen IT-Systemen erhalten.
Gegenwärtig können beide Einrichtungen die im Rahmen der Verordnung ausgetauschten MwSt.-Daten nur durch bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen nationalen Steuerbehörden erhalten, was die Geschwindigkeit und Wirksamkeit des Informationsflusses erheblich eingeschränkt hat. Die Grenzen des derzeitigen Systems haben sich als langsam und verwaltungsaufwändig erwiesen, insbesondere in Fällen von innergemeinschaftlichem MwSt.-Betrug, die in der Regel mehrere EU-Länder betreffen und ein rasches, koordiniertes Vorgehen erfordern.
In praktischer Hinsicht sieht der Vorschlag konkrete Verpflichtungen vor, um einen wirksameren Fluss mehrwertsteuerbezogener Informationen an EPPO und OLAF zu gewährleisten. So sollen die Eurofisc-Arbeitsfeldkoordinatoren beauftragt werden, beide Einrichtungen von sich aus zu informieren, wenn zwischen EU-Ländern ausgetauschte Informationen auf einen mutmaßlichen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug hinweisen. Darüber hinaus müssten die Koordinatoren EPPO und OLAF auf Anfrage einschlägige Informationen zur Verfügung stellen, wenn diese für laufende Ermittlungen zum Mehrwertsteuerbetrug benötigt werden.
Zusätzlich zu den Pflichten zum Informationsaustausch verpflichtet der Vorschlag die zuständigen Behörden der EU-Länder, EPPO und OLAF zentralisierten Zugang zu den IT-Systemen der EU im Bereich der Mehrwertsteuer zu gewähren, um gezielte Abfragen durchzuführen. Der Vorschlag zielt ferner darauf ab, EPPO und OLAF Zugang zu den wichtigsten EU-Mehrwertsteuer-Informationssystemen zu gewähren, darunter das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS), das SURVEILLANCE-System und das CESOP-System.
Schlussfolgerung
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Vorschlag einem besonderen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, d.h. dass der Rat ihn nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig billigen muss, damit er umgesetzt werden kann. Der Hauptgrund dafür ist die Sensibilität der Steuer und die Notwendigkeit einer vollständigen Einigung zwischen den EU-Ländern.
Quelle: eucrim, Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010
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