Die Europäische Kommission hat Änderungen an der Verordnung 904/2010 vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit und die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im Bereich der USt. zu stärken, indem die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) formell in den bestehenden Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit eingebunden werden. Im Kern zielt der Vorschlag darauf ab, Informationslücken zwischen den Steuerbehörden und den Durchsetzungsstellen auf EU-Ebene zu schließen, indem sowohl EPPO als auch OLAF eine unmittelbarere Rolle bei der USt.-bezogenen Zusammenarbeit erhalten.

Auswirkungen des Vorschlags

Nach den vorgeschlagenen Änderungen würden sowohl EPPO als auch OLAF direkt an das Eurofisc-Netzwerk angebunden, eine EU-Plattform, die von den nationalen Steuerverwaltungen zum Informationsaustausch und zur Aufdeckung grenzüberschreitenden USt.-Betrugs genutzt wird. Durch diese Übernahme würden die EU-Regulierungsbehörden eine schnellere und strukturiertere Kommunikation zwischen den nationalen Behörden und den EU-Betrugsbekämpfungsstellen ermöglichen. Zusätzlich würden EPPO und OLAF einen spezifischen, direkten und zentralisierten Zugang zu den im Rahmen der Verordnung eingerichteten USt.-bezogenen IT-Systemen erhalten.

Derzeit können beide Stellen die im Rahmen der Verordnung ausgetauschten USt.-Daten nur über die bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen nationalen Steuerbehörden erhalten, was die Geschwindigkeit und Wirksamkeit der Informationsflüsse erheblich eingeschränkt hat. Die Grenzen des derzeitigen Systems haben sich als langsam und verwaltungsaufwendig erwiesen, insbesondere in Fällen von innergemeinschaftlichem USt.-Betrug, der sich typischerweise über mehrere EU-Länder erstreckt und ein rasches, koordiniertes Vorgehen erfordert.

Konkreter gesprochen legt der Vorschlag konkrete Verpflichtungen fest, um einen wirksameren Fluss USt.-bezogener Informationen an EPPO und OLAF sicherzustellen, etwa indem die Arbeitsbereichskoordinatoren von Eurofisc verpflichtet werden, beide Stellen von sich aus zu informieren, sobald zwischen EU-Ländern ausgetauschte Informationen auf einen mutmaßlichen grenzüberschreitenden USt.-Betrug hindeuten. Darüber hinaus müssten die Koordinatoren EPPO und OLAF auf Anfrage relevante Informationen bereitstellen, wenn diese für laufende USt.-Betrugsermittlungen benötigt werden.

Zusätzlich zu den Informationspflichten verpflichtet der Vorschlag die zuständigen Behörden der EU-Länder, EPPO und OLAF einen zentralisierten Zugang zu den EU-USt.-IT-Systemen zu gewähren, um gezielte Abfragen durchzuführen. Der Vorschlag zielt ferner darauf ab, EPPO und OLAF Zugang zu wichtigen EU-USt.-Informationssystemen zu verschaffen, darunter das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VAT Information Exchange System, VIES), das SURVEILLANCE-System und das CESOP-System.

Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Vorschlag einem besonderen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, was bedeutet, dass der Rat ihn zur Umsetzung einstimmig annehmen muss, nachdem das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss angehört wurden. Der Hauptgrund hierfür ist die Sensibilität der Steuer und die Notwendigkeit einer vollständigen Einigung zwischen den EU-Ländern.

Quelle: eucrim, Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010