Türkei senkt Steuersatz für digitale Dienstleistungen 2026

Am 25. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt das Präsidialdekret Nr. 10767 (Dekret) veröffentlicht, das den Steuersatz für digitale Dienstleistungen (DST) in den Jahren 2026 und 2027 erheblich ändert. Das Dekret sieht eine schrittweise Senkung des DST-Satzes vor und wurde gegen den Vorschlag der Nationalistischen Aktionspartei (MHP) der Türkei angenommen, den DST-Satz von 7,5 % auf 12,5 % anzuheben.
Schrittweise Senkung des DST-Satzes
Mit der Veröffentlichung des Dekrets und der Senkung des DST-Satzes in den Jahren 2026 und 2027 hat die Türkei eine bedeutende politische Wende in ihrer Herangehensweise an die Besteuerung der digitalen Wirtschaft vollzogen. Gemäß dem verabschiedeten und veröffentlichten Dekret senkte die Türkei den DST-Satz am 1. Januar 2026 auf 5 % und wird ihn am 1. Januar 2027 um weitere 2,5 % senken. Nach Abschluss der schrittweisen Senkung wird der endgültige DST-Satz 2,5 % betragen.
Die Türkei führte die DST im Jahr 2020 ein, um den in der digitalen Wirtschaft geschaffenen Wert zu besteuern, indem sie eine Steuer auf Bruttoeinnahmen aus digitaler Werbung, Online-Inhalten und plattformbasierten Vermittlungsdiensten erhob. Allerdings legte das Land einen deutlich hohen Anfangssatz fest, der zum damaligen Zeitpunkt sowohl Erwägungen hinsichtlich der Einnahmen als auch das Fehlen einer umfassenden internationalen Lösung für die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle widerspiegelte.
Der Anwendungsbereich der türkischen DST blieb durch das jüngste Dekret unverändert. Sie gilt weiterhin für Dienstleister, die sowohl eine inländische Umsatzschwelle von 20 Millionen TRY (fast 400.000 EUR) als auch eine weltweite Umsatzschwelle von 750 Millionen EUR oder den entsprechenden Betrag in TRY überschreiten.
Bemerkenswert ist, dass die DST unabhängig davon gilt, ob der Dienstleister in der Türkei ansässig ist, dort eine Betriebsstätte unterhält oder seine Aktivitäten vollständig aus dem Ausland heraus ausübt. Sobald die Schwellenwerte überschritten sind, entsteht die DST-Steuerpflicht jedoch ausschließlich aus der Erzielung von Umsätzen in der Türkei, die in den Anwendungsbereich fallen.
Fazit
Das Dekret gilt für Umsätze, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden, und hat keine rückwirkende Wirkung auf frühere Zeiträume. Für Anbieter digitaler Dienste hat die Änderung des geltenden DST-Satzes weitgehend positive Auswirkungen, da niedrigere Sätze die effektive Steuerbelastung auf Bruttoeinnahmen aus digitalen Aktivitäten in der Türkei direkt verringern. Darüber hinaus signalisiert die Entscheidung zur Senkung des DST-Satzes eine mildere regulatorische Haltung gegenüber der digitalen Wirtschaft.
Quelle: Türkische Steuerverwaltung, EY
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