Stellungnahme des EDSB zum Zugang der EPPO und des OLAF zu Mehrwertsteuerdaten
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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht, die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in den bestehenden Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit zu integrieren und ihnen eine direktere Rolle bei der Zusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer zu übertragen. Die Stellungnahme des EDSB enthält einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen zur Gewährleistung des Datenschutzes.
Wichtige Überlegungen und Bedenken des EDSB
In seiner Stellungnahme stellte der EDSB fest, dass gemäß der aktuellen EPPO-Verordnung die Ermittlungsbefugnisse der EPPO indirekt durch die Europäischen Delegierten Staatsanwälte (EDP) ausgeübt werden, die nach nationalem Recht handeln. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde dieses Modell durch die Einführung einer neuen Ermittlungsbefugnis auf EU-Ebene geändert, die von anderen EPPO-Mitarbeitern als den EDP ausgeübt werden könnte, was eine Ausnahme vom bestehenden Rahmen darstellen und Fragen hinsichtlich des Gleichgewichts zwischen der EU-Behörde und den nationalen Rechtssystemen aufwerfen würde.
Der EDSB stellt ferner fest, dass diese Änderung Teil einer umfassenderen laufenden Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU ist, die darauf abzielt, die Zuständigkeiten, Befugnisse und die Koordinierung zwischen den verschiedenen EU-Stellen, die am Schutz der finanziellen Interessen der EU beteiligt sind, besser aufeinander abzustimmen.
Aus diesen Gründen betrachtet der EDSB die vorgeschlagenen Änderungen als kurzfristige Reaktion auf ein dringendes Problem, das bereits im Weißbuch zur Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur aufgezeigt wurde. Gleichzeitig wird erwartet, dass der umfassendere Überprüfungsprozess eine Gelegenheit bieten wird, diese Fragen umfassender anzugehen.
Generell unterstützt der EDSB die Ziele der vorgeschlagenen Änderungen und stimmt zu, dass die Gewährung eines direkten Zugangs zu Mehrwertsteuerinformationen für die Europäische Staatsanwaltschaft und OLAF notwendig ist, um grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Er betont jedoch, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission den Ausnahmecharakter der Gewährung eines direkten, wenn auch begrenzten Zugangs zu Verwaltungsdatenbanken für Strafverfolgungszwecke deutlich hervorheben sollte.
Darüber hinaus betont der EDSB, dass der Vorschlag robuste rechtliche, technische und organisatorische Garantien vorsehen sollte, die dem angestrebten Umfang des Zugangs entsprechen. In Bezug auf die Garantien schlug der EDSB vor, den Zugang auf die Informationen zu beschränken, die für die Untersuchung einer bestimmten Straftat mit bestimmten Verdächtigen unbedingt erforderlich sind, und dabei technische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass jeder Zugriff einer konkreten Untersuchung zugeordnet werden kann, d. h. der Akte und dem Ermittler, der als Nutzer gekennzeichnet ist.
Fazit
Letztendlich hebt die Stellungnahme des EDSB das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Fähigkeit der EU zur Bekämpfung komplexer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrugsfälle und der Wahrung der Grundprinzipien des Datenschutzes und der institutionellen Zuständigkeit hervor. Obwohl er die praktische Notwendigkeit anerkennt, der EPPO und dem OLAF als dringende, gezielte Maßnahme einen direkteren Zugang zu Mehrwertsteuerinformationen zu gewähren, macht der EDSB deutlich, dass ein solcher Zugang streng außergewöhnlich, eng definiert und geschützt bleiben muss.
Quelle: Europäischer Datenschutzbeauftragter, VATabout – Direkter Zugang für die EPPO und OLAF zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug in der EU
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