EU-Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen wird derzeit überprüft
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) hat über 200 Änderungsanträge zu einem Berichtsentwurf über einen kohärenten Steuerrahmen für den Finanzsektor der EU eingereicht. Der Berichtsentwurf gibt einen historischen Überblick über die Steuerbefreiung von 1997 bis heute und weist auf ein zentrales Problem hin, das diese Befreiung mit sich bringt.
Überblick über den Berichtsentwurf
Der Bericht stellt dar, dass Finanzdienstleistungen seit langem von der Mehrwertsteuer befreit sind, vor allem weil es bei der Einführung der Vorschriften im Jahr 1977 technisch schwierig war, die Mehrwertsteuer auf komplexe Finanztransaktionen zu berechnen. In den vergangenen fast 50 Jahren hat diese Befreiung jedoch zu weitreichenden Verzerrungen geführt. Da Finanzunternehmen die Mehrwertsteuer nicht abziehen können, haben sie einen Anreiz, Dienstleistungen intern zu erbringen, anstatt sie auszulagern, was die Effizienz und Innovation beeinträchtigt.
Zudem hat die Befreiung eine spezifische politische Lücke geschaffen, die zu Steuerausfällen führt. Um diesen Verlust auszugleichen, haben einzelne EU-Länder eine Vielzahl separater Steuern für den Finanzsektor eingeführt. Dies hat das System durch Dutzende unterschiedlicher nationaler Maßnahmen nur weiter fragmentiert und die Einhaltung der Vorschriften komplexer und kostspieliger gemacht, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Letztendlich belastet ein derart fragmentiertes und komplexes System einen der wichtigsten Sektoren, schwächt den EU-Binnenmarkt und schränkt die Fähigkeit von Finanzinstituten ein, zu wachsen und global zu konkurrieren. Somit besteht keine Rechtfertigung mehr für die Befreiung, insbesondere angesichts technologischer Fortschritte, die es mittlerweile ermöglichen, viele Finanzdienstleistungen genauer zu besteuern.
Der Bericht stellt ferner fest, dass frühere Versuche der Europäischen Kommission, das System zu reformieren, gescheitert sind. Das Ausbleiben von Reformen ist besonders problematisch angesichts des Aufkommens neuer Finanzaktivitäten wie Fintech, Krypto-Vermögenswerte und dezentrale Finanzen, die in den aktuellen EU-Mehrwertsteuervorschriften nicht eindeutig geregelt sind. Darüber hinaus legen die EU-Länder die Vorschriften unterschiedlich aus, was zu Rechtsunsicherheit und einer uneinheitlichen Behandlung zwischen traditionellen und neueren Geschäftsmodellen führt.
Nach Angaben der European Tax Adviser Federation unterstützt die größte Fraktion, die Europäische Volkspartei (EVP), generell die Beibehaltung der derzeitigen Mehrwertsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen und steht der Einführung neuer EU-weiter Steuern wie einer Finanztransaktionssteuer weiterhin zurückhaltend gegenüber. Im Gegensatz dazu drängt die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz auf stärkere Eingriffe und schlägt Änderungen vor, die darauf abzielen, Steuervermeidung zu bekämpfen, die Transparenz zu erhöhen und Mindestbesteuerungsmaßnahmen einzuführen. Auch andere Fraktionen haben sich zu diesem kritischen Thema geäußert.
Fazit
Der Berichtsentwurf sowie die 200 vorgeschlagenen Änderungsanträge verdeutlichen den Kernpunkt der Debatte über den Finanzsektor: Soll man zu einem stärker koordinierten EU-weiten Steuersystem übergehen oder die nationale Flexibilität bewahren und neue Steuermaßnahmen begrenzen? Während die derzeitige Position unverändert bleibt, werden weitere Entwicklungen von den Ergebnissen der Ausschussberatungen abhängen, gefolgt von einer Abstimmung im Ausschuss und anschließend einer Abstimmung im Plenum.
Quelle: European Tax Adviser Federation (ETAF), Europäisches Parlament
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